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Evangelisch-Lutherische Landeskirche

Mecklenburgs

XIII. Landessynode

10. Tagung

28. – 30. Oktober 2004

Beschluss XIII/10-11

 

Beschluss

zur

Haushalts- und Kassenführung

der unselbstständigen Werke, Dienste und Einrichtungen

 

Der Oberkirchenrat wird gebeten, eine gesetzliche Regelung bzgl. der selbstständigen Haushalts- und Kassenführung der unselbstständigen Werke, Dienste und Einrichtungen der Landeskirche der Synode zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

In dieser Vorlage sollen folgende Punkte aufgegriffen werden:

 

a) Eine Regelung darüber, unter welchen Voraussetzungen Sonderhaushalte und Sonderkassen ge-führt werden dürfen und wer über die Einrichtung und Führung dieser Haushalte und Kassen ent-scheidet.

 

b) Eine Regelung darüber, dass dem Landeskirchlichen Haushalt jeweils

eine Anlage beizufügen ist, in der Einnahmen, Ausgaben und Vermögen dieser

Sonderkassen und Sonderhaushalte dargestellt sind.

 

c) Eine Regelung darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen die Synode oder ein anderes Organ der Landeskirche das Recht hat, über die

Rücklagen oder Vermögenswerte dieser unselbständigen Werke, Dienste und

Einrichtungen zu entscheiden.

 

Plau am See, den 30. Oktober 2004

 

Möhring

 

Präses der Landessynode

 


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