Evangelisch-Lutherische Landeskirche
Mecklenburgs
XIII. Landessynode
10. Tagung
28. – 30. Oktober 2004
Beschluss XIII/10-11
Beschluss
zur
Haushalts- und Kassenführung
der unselbstständigen Werke, Dienste und Einrichtungen
Der Oberkirchenrat wird gebeten, eine gesetzliche Regelung bzgl. der selbstständigen Haushalts- und Kassenführung der unselbstständigen Werke, Dienste und Einrichtungen der Landeskirche der Synode zur Beschlussfassung vorzulegen.
In dieser Vorlage sollen folgende Punkte aufgegriffen werden:
a) Eine Regelung darüber, unter welchen Voraussetzungen Sonderhaushalte und Sonderkassen ge-führt werden dürfen und wer über die Einrichtung und Führung dieser Haushalte und Kassen ent-scheidet.
b) Eine Regelung darüber, dass dem Landeskirchlichen Haushalt jeweils
eine Anlage beizufügen ist, in der Einnahmen, Ausgaben und Vermögen dieser
Sonderkassen und Sonderhaushalte dargestellt sind.
c) Eine Regelung darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen die Synode oder ein anderes Organ der Landeskirche das Recht hat, über die
Rücklagen oder Vermögenswerte dieser unselbständigen Werke, Dienste und
Einrichtungen zu entscheiden.
Plau am See, den 30. Oktober 2004
Möhring
Präses der Landessynode

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