Evangelisch-Lutherische Landeskirche
Mecklenburgs
XIII. Landessynode
10. Tagung
28. – 30. Oktober 2004
Beschluss XIII/10-6
Beschluss
zur
weiteren Arbeit der Arbeitsgruppe
„Gemeinsame Kirchengestalt in Mecklenburg-Vorpommern“
1. Die Landessynode nimmt die von der Arbeitsgruppe „Gemeinsame Kirchengestalt in Mecklenburg-Vorpommern“ formulierten Ziele „für den Weg zu einer gemeinsamen Kirchengestalt“ zur Kenntnis (Anlage).
2. Sie sieht in den unter Ziffer 1 – 3 genannten Punkten die zunächst vordringliche Aufgabe.
3. Zu den vordringlichen Aufgaben gehört auch die vollständige Darstellung der Finanzsituation beider Landeskirchen mit dem Zieltermin 01.01.2006.
Die mecklenburgischen Vertreter in der Arbeitsgruppe Gemeinsame Kirchengestalt in M-V werden beauftragt, die Erfüllung dieser Aufgabe in der Arbeitsgruppe zu veranlassen.
4. Die Klärung des unter Ziffer 6 und 7 Genannten, insbesondere Funktion von Oberkirchenrat und Konsistorium ist für die Bildung einer gemeinsamen Kirchenverwaltung unerlässlich.
5. Ebenso kann erst nach einer Entscheidung der Frage einer „Gemeinsamen Kirchengestalt“ auf Grundlage gemeinsamer verfassungsrechtlicher Regelungen eine gemeinsame Landessynode gemäß Ziffer 5 gebildet werden.
6. Die Nennung von terminlichen Zielpunkten ist für eine ergebnisorientierte Arbeit wichtig, die gründliche Erledigung der einzelnen Aufgaben ist vorrangig sachorientiert zu gewährleisten.
Plau am See, den 30. Oktober 2004
Möhring
Präses der Landessynode

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