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Der nachfolgende Beschluß wurde von der Pommerschen und der Mecklenburgischen Landessynode gefaßt. Hier die Ausfertigung der Pommerschen Synode:

 

Vereinbarung mit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs

 

Pommersche Evangelische Kirche

 

- Präses der Landessynode –

 

 

 

Greifswald, 16. März 2004

 

 

 

Beschluss der Landessynode vom 14. März 2004

 

 

 

Vereinbarung mit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs

 

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs und die Pommersche Evangelische Kirche sehen es als ihre Aufgabe, in Mecklenburg-Vorpommern den ihnen gegebenen Auftrag zukünftig in einer gemeinsamen Kirchengestalt zu erfüllen. Darum wird durch Beschluss der Landessynoden folgendes vereinbart:

 

1. Die Einbindung in die Gemeinschaft der Kirchen im Norden Deutschlands und des Ostseeraumes stellen an die gemeinsame Arbeit der beiden bekenntnisgleichen Kirchen besondere Anforderungen.

 

Die gewachsenen kirchlichen, historischen und regionalen Besonderheiten von Kirchgemeinden, Kirchenkreisen bzw. größeren Bereichen sind vielfach eine Kraft, die die Identifizierung mit den Kirchgemeinden, den Kirchenkreisen und der jeweiligen Landeskirche stärkt. Diese Besonderheit als Lebensäußerung zu schätzen, gehört auch zu den kirchlichen Aufgaben.

 

2. Die beiden Kirchen bilden eine gemeinsame Arbeitsgruppe, um die sich aus dem Auftrag ergebenden Aufgaben zu beraten und Vorschläge für eine verstärkte Zusammenarbeit vorzulegen.

 

2.1. Die Arbeitsgruppe besteht aus:

 

- den Vorsitzenden der Kirchenleitungen,

- den Präsides der Synoden,

- den Vertretern der Konvente der Landessuperintendenten/Superintendenten in den jeweiligen Kirchenleitungen,

- zwei weiteren Mitgliedern, die von der jeweiligen Kirchenleitung bestimmt werden.

 

2.2. Die Arbeitsgruppe hat insbesondere folgende Aufgaben:

 

1. Erhebung der schon bisher geschehenen Zusammenarbeit und Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung bzw. Neukonzipierung.

 

2. Erarbeitung von Vorschlägen für die Zusammenarbeit auf weiteren kirchlichen Handlungsfeldern.

 

3. Erarbeitung von Vorschlägen für die Schaffung einer gemeinsamen effektiven kirchlichen Verwaltungsstruktur (u. a. Finanzverwaltung, Meldewesen, zentrale Gehaltsstelle).

 

4. Erarbeitung von Zielvorstellungen, wie die beiden Landeskirchen weiter zusammenwachsen können. Zum Herbst 2004 wird den Landessynoden ein Plan mit kurz-, mittel-, und langfristigen Zielen vorgelegt. Dazu gehören auch Überlegungen zu einer gemeinsamen Grundordnung.

 

5. Festlegungen dazu, wie die beiden Landeskirchen den Prozess der Zusammenarbeit und des Zusammenwachsens durch eine sachgemäße Öffentlichkeitsarbeit unterstützen können.

 

2.3. Die Arbeitsgruppe kann weitere Gruppen beauftragen, Zuarbeit zu erbringen.

 

2.4. Die Arbeitsgruppe gibt sich eine Geschäftsordnung, die von den beiden Kirchenleitungen zu bestätigen ist.

 

2.5. Die Arbeitsgruppe berichtet regelmäßig den Kirchenleitungen und den Landessynoden über ihre Arbeit.

 

3. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs und die Pommersche Evangelische Kirche vereinbaren:

 

1. Beschlüsse von Kirchengesetzen und Verordnungen erfolgen künftig nach einer gemeinsamen Beratung in der Arbeitsgruppe.

 

2. Beide Landeskirchen werden Entscheidungen über Strukturveränderungen (Gliederung in Kirchenkreise, Struktur der Verwaltung usw.) nur nach vorheriger Beratung in der Arbeitsgruppe treffen.

 

3. Beide Landeskirchen schaffen die kirchengesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen, damit zum 1. Januar 2005 ein Diakonisches Werk für beide Landeskirchen arbeiten kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Elke König

Präses

 


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