Beschlüsse der pommerschen LandessynodeWeichen für Nordkirche gestellt

13.11.2011 | Greifswald (rn). Am Sonnabend (13. November) ging die Herbsttagung der Landessynode der Pommerschen Evangelischen Kirche in Züssow mit zahlreichen Beschlüssen zuende. Nachfolgend eine Übersicht über die wichtigsten Abstimmungen.

 

Pommern tritt Missionszentrum der Nordkirche bei

Mit großer Mehrheit hat die Landessynode den Beitritt zum Hamburger „Zentrum für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit“ mit Wirkung vom 1.1.2012 beschlossen. Damit soll die pommersche Beteiligung und Mitgestaltung des neuen Werkes von Beginn an ermöglicht werden. Die Generalversammlung des Nordelbischen Missionszentrums hatte eine Umwandlung zu einem gemeinsamen Missionswerk der Nordkirche beschlossen.

 

Besetzung der pröpstlichen Ämter

Für die drei pröpstlichen Ämter im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis, die nach der Fusion zur Nordkirche ab Pfingsten 2012 in Stralsund, Demmin und Pasewalk bestehen sollen, hat die Landessynode die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Wahl durch die Frühjahrssynode 2012 geschaffen. Damit ist eine Neuwahl für zehn Jahre aller drei Propststellen und keine Überleitung bisheriger Amtsträgerinnen und Amtsträger für vier Jahre beschlossen worden. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Landessynode auf sich vereinigt hat. Der zehnköpfige Wahlausschuss kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner gesetzlichen Mitglieder von einer Ausschreibung absehen. Der Wahlvorschlag ist spätestens zwei Wochen vor der Tagung der Landessynode, die vom 16. bis 18. März 2012 stattfinden soll, vorzustellen.

In den Wahlausschuss wurden von seiten der Landessynode sechs Mitglieder berufen:

Aus der künftigen Propstei Stralsund: Sylvia Giesecke und Pfr. Stefan Busse, aus der Propstei Demmin Renate Holznagel und Pfr. Stefan Mahlurg sowie aus der Propstei Pasewalk Hans Giger und Pfr. Sebastian Gabriel.

 

 

Synode dankt Bischof Abromeit für seine Arbeit

Die Landessynode dankte dem Bischof für seinen Bericht über die bisherigen zehn Jahre seiner Amtszeit. Darin zeige sich „eindrücklich die Geschichte der Pommerschen Evangelischen Kirche im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts und die Herausforderungen vor die sie gestellt ist.“ Sie würdigte das Engagement des Bischofs auch in gesellschaftlichen Fragen und hebt die Offenheit hervor „in der er sich mutig sowohl in diesen als in theologischen Fragen posistioniert hat, auch wenn er sich dadurch innerkirchlich wie in der Öffentlichkeit angreifbar gemacht hat.“ Die Synode dankte ihm für „die ausserordentliche Leistung und Einsatzbereitschaft im Prozess der Fusion zur Nordkirche.“

 

Landessynode bittet den Bischof, auch ab 2013 als Bischof bereitzustehen

Auf die Bitte des Bischofs, ob die Landessynode es wünsche, dass er sich über 2013 hinaus auch als Bischof in Greifswald im Sprengel Mecklenburg und Pommern der Nordkirche zur Verfügung stehen solle wurde eine geheime Abstimmung vorgenommen.

Im Zuge des Übergangs zur Nordkirche sollen die bisherigen bischöflichen Personen in nordkirchliche Ämter übergeleitet werden. Da die Amtszeit von Bischof. Dr. Hans-Jürgen Abromeit im September 2013 endet, bat er um ein Votum des pommerschen synodalen Gremiums.

In geheimer Abstimmung befürworteten von 52 Synodalen 33 Mitglieder diese Frage, 16 stimmten mit Nein bei drei Enthaltungen.

Präses Dr. Rainer Dally sagte nach der Abstimmung: „Ich freue mich als Präses der Landessynode und als Synodaler über dieses Abstimmungsergebnis und bitte den Bischof, auch nach Ablauf seiner Amtszeit für uns als Bischof zur Verfügung zu stehen.“

Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit bedankte sich für das Votum der Synode: „Ich möchte mich herzlich bei all denen bedanken, die mir das Vertrauen ausgesprochen haben und wünschen, dass ich auch in Zukunft mit meiner Kraft, mit meinen Überlegungen und mit allem, was ich einzubringen habe für unsere Pommersche Evangelische Kirche weiterarbeiten soll. Das hilft mir sehr, bei der Frage, ob ich mich zur Verfügung stellen soll. Die Entscheidung fällt ja erst im Januar auf der Verfassunggebenden Synode.“

 

Kirchenkreisordnung genehmigt

Die Kirchenkreisordnung soll zunächst als „Vorläufige Kirchenkreisordnung“ für den Kirchenkreis Pommern von der jetzigen Landessynode in Kraft gesetzt werden. Damit soll verdeutlicht werden, dass einerseits die Kompetenz zur Satzungsgebung künftig bei der Pommerschen Kreissynode liegen wird, andererseits eine Kirchenkreisordnung schon mit Entstehen des neuen Kirchenkreises erforderlich ist, um mit arbeitsfähigen Strukturen zu starten. Die Bezeichnung als „vorläufig“ trägt auch dem Umstand Rechnung, dass der Verfassungsprozess der Nordkirche noch nicht abgeschlossen ist und sich somit auch die Grundlage der Satzung noch verändern kann.

Die Präambel wurde aufgrund verschiedener Änderungswünsche im Beteiligungsprozess gegenüber der ersten Vorlage neu gefasst. Beispielsweise wird nun auch auf das Vermächtnis der friedlichen Revolution 1989 Bezug genommen. Die Verantwortung der Kreissynode für die diakonische Arbeit wird stärker als bisher betont. Der Entwurf enthält nun auch den Auftrag an den Kirchenkreisrat, Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren. Weiterhin wurden im Zuge der Beteiligung innerhalb der Landeskirche zahlreiche redaktionelle Änderungen und Anpassungen an den Entwurf der Verfassung für die Nordkirche vorgenommen. Diese wurden nun von der Landessynode beschlossen.

 

Finanzsatzung für den Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis beschlossen

Durch die Fusion wird auch die Finanzstruktur gravierende Veränderungen erfahren. Betrug bisher der Anteil der Kirchensteuern an den Einnahmen der Pommerschen Evangelischen Kirche nur rund 40%, wird innerhalb der Nordkirche die Kirchensteuer ca. 90% der Einnahmen ausmachen. Daraus ergibt sich eine stärkere Abhängigkeit von der konjunkturellen Entwicklung, was wiederum Folgen für Art und Umfang der durch den zukünftigen Kirchenkreis und die Kirchengemeinden vorzunehmenden Einnahmeschwankungsvorsorge haben wird.

Insgesamt wird dem zukünftigen Pommerschen Ev. Kirchenkreis ein Betrag in Höhe von ca. 13,2 Mio. € zur Verfügung stehen, was etwa zwei Mio. € mehr sind als das, was bisher die Pommersche Evangelische Kirche als Einnahmen zur Verfügung hatte. Diese 13,5 Mio. € teilen sich wie folgt auf:

- 4,0 Mio. € werden für den Pfarrdienst verwendet

- 5,3 Mio. € fließen den Kirchengemeinden für die weitere Gemeindearbeit zu

- 2,2 Mio. € werden für Gemeinschaftsaufgaben und -projekte von Kirchenkreis und Kirchengemeinden ausgegeben

- 1,7 Mio. € beträgt der Anteil für die Dienste und Werke sowie Leitung und Verwaltung im Kirchenkreis

Von den 4,5 Mio. € Zuweisungsbetrag für die Kirchengemeinden werden 60% anhand der Gemeindegliederzahl verteilt. Weitere 20% sind zur Unterstützung von Personalanstellungen in den Bereichen Kirchenmusik, Gemeindepädagogik, Gemeindesozialarbeit und Küsterwesen vorgesehen. Die übrigen 20% werden an Kirchengemeinden gegeben, die über keine oder nur verhältnismäßig geringe Erträge aus der Bewirtschaftung des eigenen Vermögens verfügen. Durch dieses Finanzsystem wird es zu einem gerechten Ausgleich zwischen den stärkeren und schwächeren Gemeinden kommen, und es sollen Anstellungen in den Kirchengemeinden erleichtert und befördert werden. Innerhalb des Gemeinschaftsanteils wird für die 448 pommerschen Kirchen und Kapellen eine Baukasse gebildet, aus der Bauvorhaben in den Kirchengemeinden besser als bisher finanziert werden sollen.

 

Kirchenkreissynodalwahlgesetz verabschiedet

Zur Bildung der ersten Kreissynode des künftigen Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen. Das Gremium, das Anfang 2012 gewählt wird, soll insgesamt 66 gewählte und berufene Mirglieder erhalten und eine Amtszeit von sechs Jahren haben. Es werden 36 Gemeinde-Synodale, 12 Pfarr-Synodale, sechs Mitarbeiter-Synodale und sechs Werke-Synodale gewählt. Die Kirchenleitung der Pommerschen beruft sechs zusätzliche Mitglieder. Es soll in drei Wahlbezirken – den künftigen Propsteien – nach dem Stimmwertprinzip gewählt werden. Für die Werke-Synodale gibt es einen landeskirchlichen Wahlbezirk.

Die konstituierende Sitzung soll vom 15. bis 17. Juni 2012 stattfinden.