Bekanntmachung des Vorstandes der Stiftung Bethanien in Neubrandenburg
Der Vorstand der Stiftung Bethanien in Neubrandenburg gibt bekannt, dass sich die Stiftung in den Sitzungen am 12. Oktober 2007 und 28. November 2007 konstituiert hat. Zweck der Stiftung ist es, die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinden und sonstigen Einrichtungen, Diensten, Stiftungen und Verbänden in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, insbesondere im Kirchenkreis Stargard, wirksam zu fördern. Die Satzung vom 7. Juli 2007 ist im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 40/2007 S. 479-481 veröffentlicht.
Der Vorstand hat die folgenden Vergaberichtlinien für die Mittelverwendung beschlossen:
I. Inhaltliche Prioritäten
Gefördert werden in folgender Rangfolge
1. auf Kinder und Jugendliche sowie auf junge Erwachsene bezogene Projekte
(siehe § 2 Ziffer 1 und 2 der Satzung)
2. Maßnahmen, die soziale Hilfe und Glaubenshilfe verbinden
3. bildungsorientierte- und persönlichkeitsbildende Projekte
4. vorzugsweise nachhaltig wirksame Projekte
5. Projekte zur Stärkung des Ehrenamtes
6. Projekte mit Modellcharakter entsprechend dem Stiftungszweck.
II. Formale Fördergesichtspunkte
1. Es werden vorzugsweise regionale Projekte im Kirchenkreis Stargard gefördert, darüber hinaus aber auch andere Projekte innerhalb der Landeskirche.
2. Stiftungsmittel werden grundsätzlich als Zuförderung gewährt.
3. Gefördert werden nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden.
3. Es werden 2 Vergabetermine im Jahr festgelegt, die veröffentlicht werden.
4. Grundsätzlich gibt es keine Dauerförderung.
5. Ein schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung sowie ein Finanzierungsplan gemäß Vordruck sind Voraussetzung der Mittelvergabe.
6. Drittmittel (anderweitige Fördermittel) gelten nicht als Eigenmittel.
7. Es sind Personalkosten und Sachkosten förderfähig.
8. Nach Durchführung des Projektes sind ein kurzer Abschlussbericht sowie ein Verwendungsnachweis zu erstellen.
Interessierte Gemeinden, Dienste und Werke können sich zu zwei Terminen im Jahr bewerben. Bewerbungsschluss ist jeweils der 30. April und der 31. Oktober eines jeden Jahres. Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt spätestens 6 Wochen nach diesen Terminen. Für die Bewerbung ist ein Vordruck zu verwenden, der auf dem jeweiligen Dienstweg an die Kirchenkreisverwaltung des Kirchenkreises Stargard, 2. Ringstr. 203, 17033 Neubrandenburg, zu richten ist. Der Antragsvordruck ist ebenfalls bei der Kirchenkreisverwaltung in Stargard erhältlich.

Übersicht
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