Streichung sämtlicher Antragsfristen Bundesjustizministerin will Entschädigung von DDR-Opfern erleichtern

16.03.2019 · Berlin.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will Opfer politischer Willkür in der DDR gesetzlich stärker unterstützen. "Die bisherige Erwartung, dass die Rehabilitierung von Opfern politischer Verfolgung innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgeschlossen und die juristische Aufarbeitung des SED-Systemunrechts beendet werden können, hat sich nicht erfüllt", sagte Barley der "Berliner Zeitung" (Sonnabend). Ein neuer Gesetzentwurf sehe deshalb die Streichung sämtlicher Antragsfristen vor, "die in den Rehabilitierungsgesetzen mit Blick auf Anträge auf Rehabilitierung und auch die Geltendmachung von Leistungen vorgesehen sind". Bisher können Betroffene den Angaben zufolge nur noch bis zum 31. Dezember 2019 entsprechende Anträge stellen.

Barley plant dem Bericht zufolge auch Erleichterungen für die Rehabilitierung von Menschen, die als Kinder oder Jugendliche aus politischen Gründen in Kinderheimen untergebracht oder in Jugendwerkhöfen umerzogen wurden. "Die Folgen des in der DDR begangenen Unrechts an vielen Kindern und Jugendlichen bleiben unsere gemeinsame Verantwortung", so die Ministerin.

Ehemalige DDR-Heimkinder sollen ihre Ansprüche künftig einfacher durchsetzen können. "Kleinkinder kamen in staatliche Erziehungsheime, unter anderem weil ihre Eltern politisch verfolgt wurden", so Barley. "Künftig sollen die Gerichte, auch wenn es Probleme bei der Sachverhaltsaufklärung gibt, unter bestimmten Voraussetzungen feststellen können, dass die Kinder selbst politischer verfolgt wurden und strafrechtlich rehabilitieren", kündigte die Ministerin an. Zudem solle ein neuer Anspruch auf Unterstützungsleistungen für ehemalige Heimkinder geschaffen werden.

Von 1949 bis 1989 gab es Schätzungen zufolge rund 300.000 unter 18-Jährige, die in der DDR Kinderheime oder Jugendwerkhöfe durchlaufen mussten, heißt es in dem Zeitungsbericht weiter. Eine neue Studie der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hatte kürzlich zudem von sexuellen Übergriffen in DDR-Heimen und Familien berichtet. Rehabilitierungsprozesse werden bislang vor allem durch das Fehlen von Unterlagen wie Jugendhilfeakten, aber auch das damals junge Alter der Betroffenen behindert.

Quelle: epd