ver.di Antrag abgewiesen Bäderverkaufsordnung in MV bleibt in Kraft

21.07.2017 · Greifswald.

Die Bäderverkaufsverordnung in Mecklenburg-Vorpommern bleibt zunächst in Kraft. Das Greifswalder Oberverwaltungsgericht hat einen Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf vorläufigen Rechtsschutz abgewiesen. Das Gericht habe nicht erkennen können, dass der Gewerkschaft durch die Bäderverkaufsverordnung oder ihren Vollzug ein schwerer Nachteil zugefügt werde, hieß es zur Begründung.

Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Bäderregelung muss den Angaben zufolge im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar. In Mecklenburg-Vorpommern wird der Sonntagseinkauf ab diesem Jahr zeitlich ausgeweitet, räumlich aber eingeschränkt. Nach der neuen Bäderregelung dürfen die Geschäfte nur noch in 77 statt wie bisher in 96 Kur- und Erholungsorten öffnen.

Allerdings dürfen sie von 12 bis 18 Uhr öffnen, eine Stunde früher als bisher. Neu ist auch eine Öffnung am ersten Sonntag im Januar, wenn dies nicht der Neujahrstag ist. Unabhängig davon dürfen aber alle Städte und Gemeinden wie bisher ihre Geschäfte an vier Sonntagen im Jahr öffnen. Die beiden großen Kirchen hatten bereits mitgeteilt, dass sie gegen die neue Regelung nicht klagen wollen.

Quelle: epd