Nordkirche Arbeitsrecht in Ost und West bleibt unterschiedlich

27.09.2018 · Lübeck-Travemünde.

Sechs Jahre nach Gründung der Nordkirche gilt in Ost und West auch weiterhin ein unterschiedliches Arbeitsrecht. Geplant war 2012, dass die Landessynode bis zum Herbst 2018 eine einheitliche Grundlage beschließen sollte. Mit großer Mehrheit befürwortete das Kirchenparlament am Donnerstag in Lübeck-Travemünde einen Verfahrensvorschlag von Landesbischof Gerhard Ulrich zum weiteren Vorgehen.

In Hamburg und Schleswig-Holstein werden Tarifverträge von den Gewerkschaften und dem kirchlich-diakonischen Arbeitgeberverband ausgehandelt. In den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern verhandeln dagegen Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in einer paritätisch besetzten Kommission. Die Landessynode befürwortete ein Rahmengesetz, das auch künftig beide Wege zulässt.

Grund für diese Regelung im Osten sind vor allem Vorbehalte gegenüber Gewerkschaften zu DDR-Zeiten. Die Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern haben in dieser Frage ein Veto-Recht. Betroffen sind insgesamt knapp 20.000 kirchliche Angestellte wie Küster, Erzieherinnen und Organisten und mehr als 62.000 Mitarbeitende in der Diakonie.

Streiks und Aussperrungen sollen auch künftig nicht möglich sein, sagte der Jurist Henning von Wedel, Mitglied der Kirchenleitung. Die Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern hätten derzeit jedoch Regelungen, die den arbeitsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht entsprechen. Daher sei dort ein Streik derzeit rechtlich möglich.

Eine Vertretung der Angestellten ohne Einbindung der Gewerkschaften ver.di und der Kirchengewerkschaft sei nach höchstrichterlicher Rechtssprechung nicht zulässig, betonte Landesbischof Ulrich. Für alle Angestellten solle es künftig Tarifverträge geben. Für das weitere Verfahren schlug er vor, den bislang gemeinsamen Arbeitgeberverband in Kirche und Diakonie zu trennen.

Der Synodale Claus Möller, ehemaliger SPD-Finanzminister von Schleswig-Holstein, kritisierte, dass es zu keiner Einigung gekommen sei. Er hätte sich gewünscht, dass in der laufenden Legislaturperiode "der Sack zugemacht" worden wäre. Eine Einigung soll die neue Landessynode beschließen, deren Legislaturperiode im November beginnt.

Das Bundesarbeitsgericht hatte Ende 2012 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Kirchen bei den Verhandlungen über Gehälter und Urlaub die Gewerkschaften angemessen beteiligen müssen. Nur dann sei ein Streikverbot, wie es in der Kirche üblich ist, rechtlich möglich. 

Quelle: epd