Gemeinsames Kompromisspapier vorgelegt Nordkirche: Annäherung im Kirchenstreit um das Tarifrecht

"KAVO MP" und "KAT": Für die kirchlichen Angestellten in Mecklenburg-Vorpommern gilt ein anderes Arbeitsrecht als in Schleswig-Holstein, Hamburg und der Landeskirche.

Foto: kirche-mv.de/D. Vogel

05.01.2018 · Hamburg. Mehr als fünf Jahre nach Gründung der Nordkirche zählt das Tarifrecht immer noch zu den ungelösten Problemen zwischen Ost und West. Jetzt haben die beiden Gewerkschaften ver.di und die Kirchengewerkschaft mit dem kirchlichen Arbeitgeberverband VKDA ein Kompromisspapier erarbeitet, das eine Lösung im festgefahrenen Streit bieten könnte.

Die Landessynode (Kirchenparlament) hatte angekündigt, bis zum Herbst 2018 zumindest die Eckpunkte für das weitere Verfahren zu beschließen. Die Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern haben in dieser Frage ein Veto-Recht.

Für Angestellte der Nordkirche gilt ein unterschiedliches Arbeitsrecht: Für Beschäftigte in Hamburg und Schleswig-Holstein handeln Gewerkschaften und der Arbeitgeberverband Tarifverträge aus. In Mecklenburg-Vorpommern verhandeln kirchliche Angestellte und Dienststellenleitungen in einer paritätisch besetzten Kommission. Grund für diese Regelung im Osten sind vor allem Vorbehalte gegenüber Gewerkschaften zu DDR-Zeiten. Betroffen sind insgesamt rund 16.000 Angestellte wie Küster, Erzieherinnen und Organisten, 1.400 davon in Mecklenburg-Vorpommern.

Einheitliches Arbeitsrecht bis 2018

Während der Fusionsverhandlungen zur Nordkirche war vereinbart worden, bis 2018 ein einheitliches Arbeitsrecht zu schaffen. Zuletzt hatte Landesbischof Gerhard Ulrich Anfang vorigen Jahres vor der Landessynode vergeblich für einen gemeinsamen Weg geworben. Das Bundesarbeitsgericht hatte Ende 2012 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Kirchen bei den Verhandlungen über Gehälter und Urlaub die Gewerkschaften angemessen beteiligen müssen. Nur dann sei ein Streikverbot, wie es in der Kirche üblich ist, rechtlich möglich.  

In dem Papier bieten die Gewerkschaften an, dass die Vertreter der kirchlichen Angestellten in Mecklenburg-Vorpommern in die Tarifkommission aufgenommen werden, auch wenn sie nicht Gewerkschaftsmitglied sind. Vor allem bei Verhandlungen über Gehalt und Urlaub der ostdeutschen Arbeitnehmer sollen sie angemessen beteiligt werden. Der Arbeitgeberverband stellt Vertretern aus Mecklenburg-Vorpommern einen ständigen Sitz im Vorstand zur Verfügung. Dann soll zunächst in getrennten Tarifkommissionen in Ost und West weiter verhandelt werden.

"Beide Seiten verbiegen sich ein Stück"

"Beide Seiten verbiegen sich ein Stück", räumte Jochen Kunst, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes, ein. Ziel sei, nach etwa drei bis vier Jahren einen gemeinsamen Tarifvertrag für Ost und West abzuschließen. Auch die Angestellten in Mecklenburg-Vorpommern wünschten sich einen festgeschriebenen Tarifvertrag, ergänzte Hubert Baalmann, Sekretär der Kirchengewerkschaft. Dies habe ein gemeinsamer Studientag zu dem Thema im Herbst in Lübeck gezeigt.

Nach kirchlichen Angaben erhalten die Angestellten in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 97 Prozent des West-Tarifs, in einzelnen Arbeitsbereichen ist das Ost-Gehalt sogar höher. Das Streikrecht ist von der aktuellen Diskussion allerdings nicht betroffen.

Quelle: epd