Kirchenkreisrat fasste zahlreiche Beschlüsse Anja Fischer neue Flüchtlingspastorin im Kirchenkreis Mecklenburg

Pastorin Anja Fischer

Foto: privat

07.05.2018 · Güstrow/Rostock. Die Berufung von Pastorin Anja Fischer zur neuen Pastorin für die Arbeit mit Flüchtlingen und der kirchengemeindliche Stellenplan, der nach neuen Kriterien ab 2019 für die 250 Gemeinden im Kirchenkreis eingeführt wird, waren wichtige Punkte auf der jüngsten Sitzung des mecklenburgischen Kirchenkreisrates in Güstrow.

Als erster Kirchenkreis in der Nordkirche hatte die Kirchenkreissynode Mecklenburg Ende 2014 eine Projektpfarrstelle für die Flüchtlingsarbeit eingerichtet und dafür Gelder aus dem eigenen Haushalt bereitgestellt. Nachdem der erste Stelleninhaber, Pastor Walter Bartels, vor wenigen Wochen – mit großem Dank für seinen Einsatz und die Profilierung der Arbeit – in den Ruhestand verabschiedet worden war, steht jetzt die Nachfolge fest: Der Kirchenkreisrat berief die Theologin Anja Fischer (Schwerin) auf Vorschlag des Kuratoriums des Zentrums Kirchlicher Dienste Mecklenburg vom 1. Juli 2018 an bis März 2024 auf die Pfarrstelle für die Arbeit mit Flüchtlingen. Aufgabenschwerpunkt ist die Seelsorge in und im Umfeld der Erstaufnahmeeinrichtungen in Horst und Schwerin sowie die direkte Kommunikation mit den Flüchtlingen.
 
„Frau Fischer bringt biographische und berufliche Erfahrungen im Umgang mit dem Thema Flucht, Asyl und interkultureller Begegnung mit“, begründete Pröpstin Britta Carstensen. Zudem habe die 52-Jährige „ein besonderes Interesse an der integrativen Arbeit mit geflüchteten Familien“ und verfüge über gute Fremdsprachenkenntnisse. Zuletzt war Anja Fischer mit Vertretungsdiensten in der Propstei Parchim tätig. Die gebürtige Kölnerin ist verheiratet, das Paar hat zwei Töchter.
 
„Als Russlanddeutsche sind meine Vorfahren quasi seit 200 Jahren auf der Flucht, insbesondere nach dem I. und II. Weltkrieg“, sagt Pastorin Fischer. Sie habe sich auch intensiv mit dem Trauma von Kriegsflüchtlingen beschäftigt, deren schlimme Erfahrungen noch in der zweiten und dritten Generation nachwirkten. Fischer: „Neben dem direkten Kontakt und der Hilfe für Geflüchtete, möchte ich mehr Verständnis bei Einheimischen wecken für die Schicksale der zu uns kommenden Menschen. Dabei kann gut an die vielfachen eigenen Erfahrungen der heute in Mecklenburg lebenden Menschen angeknüpft werden, deren Wurzeln beispielsweise in Ostpreußen liegen und deren Familien einst selbst Flüchtlinge waren.“
 
Stellenpläne für alle Kirchengemeinden

Neue Richtlinien für die Stellenpläne der Kirchengemeinden ab dem Jahr 2019 waren im Zuge des Kirchenkreisprozesses „Stadt, Land, Kirche – Zukunft in Mecklenburg“ durch die Synode vorgegeben worden. „Die 20 Regionalkonferenzen haben intensiv Vorschläge für die Zuordnung der vorgegebenen Stellenbudgets auf Kirchengemeinden bzw. Unterregionen beschlossen“, so der Vorsitzendes des Kirchenkreisrates, Propst Dirk Sauermann. Entsprechend konnte jetzt der Kirchenkreisrat die Voten der meisten Regionalkonferenzen bestätigen und so einen wesentlichen Schritt auf dem Weg zum neuen kirchengemeindlichen Stellenplan vorankommen.. In einigen Unterregionen steht eine konkrete Zuordnung der Stellenanteile aller Berufsgruppen zu den konkreten Kirchengemeinden noch aus. Bis spätestens 31. Oktober 2018 ist Zeit dies nachzuholen.
 
Darüber hinaus sprach sich der Kirchenkreisrat dafür aus, „zur Abfederung besonderer Härten in der Propstei Neustrelitz zusätzliche Verfügungsstellenanteile im Umfang von zwei Vollbeschäftigteneinheiten (VbE)“ einzuplanen. Diese sollen – soweit die Synode im Herbst zustimmt – „vollständig durch den Kirchenkreis finanziert werden. Anderenfalls sei der Stellenplan der Propstei Neustrelitz entsprechend anzupassen. Hintergrund: Von der insgesamt moderaten Stelleneinsparung im Lichte der erwarteten Gemeindegliederentwicklung ist die östlichste Propstei Mecklenburgs besonders betroffen. Andererseits gibt es hier gemessen an der Mitgliederzahl, deutlich mehr Kirchen, und mehr Friedhöfe und insbesondere sind die Gemeindegebiete räumlich größer als in den drei anderen Propsteien. „Zwölf Stellen insgesamt einzusparen war die Vorgabe, zehn haben wir geschafft“, so die Neustrelitzer Pröpstin Carstensen.
 
Hintergrund: Die neuen Kriterien der Stellenplanung sollen der regionalen Verschiedenheit im Kirchenkreis Rechnung tragen und zu einer soliden, solidarischen und verlässlichen Stellenplanung für strukturschwächere Land- und stärkere Stadtregionen führen. Zudem reagiere der Kirchenkreis damit vorsorglich „auf abnehmende Bevölkerungs- und Gemeindegliederzahlen und beachtet zugleich die künftig zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen“, so Kirchenkreisratsvorsitzender, Propst Dirk Sauermann.

Im Vergleich der Entwicklung der Gemeindegliederzahlen im Kirchenkreis, die schätzungsweise zwischen 2009 und 2019 um 15,4 Prozent sinken wird, „verringert sich die Anzahl der Stellen für die Kirchengemeinden mit den neuen Kriterien ab 2019 um 8,02 Prozent“, so Propst Sauermann und ergänzt: „Dies ist eine moderate Anpassung, die es uns ermöglicht, auch künftig in Stadt und Land mit allen kirchlichen Berufsgruppen ausreichend und angemessen präsent zu bleiben und ein möglichst vielfältiges Gemeindeleben zu gestalten.“
 
Berufen: Vertreter für Evangelischen Kirchentag und Datenschutzbeauftragten

Als mecklenburgische Beauftragte im Landesausschuss der Nordkirche für den Deutschen Evangelischen Kirchentag berief der Kirchenkreisrat für sechs Jahre: Simone Kuhfahl (Schwerin) sowie die Pastoren Kai Feller (Bad Doberan) und Ekkehard Maase (Dassow).
 
Zum örtlich Beauftragten für den Datenschutz im Kirchenkreis Mecklenburg wurde darüber hinaus Jasper Thies Schumacher für die Dauer von drei Jahren berufen. Schumacher ist als juristischer Referent in der Kirchenkreisverwaltung tätig.
 
Beschlossen: IT-Richtline und ständigen Ausschuss

Für die schrittweise Einführung einer neuen IT-Richtlinie des Kirchenkreises Mecklenburg mit Wirkung vom 1. Mai 2018 votierten die Mitglieder des Kirchenkreisrates. Zugleich setzte das Gremium die „IT-Arbeitsgruppe“ als ständigen Ausschuss ein. Die sieben Mitglieder, unter anderem aus dem Kirchenkreisrat, der Gemeindeebenen, der Verwaltung oder den Diensten und Werken, sollen den Prozess weiter begleiten und beispielsweise Änderungen der Standardarbeitsplatzausstattung in Kirchengemeinden und Diensten und Werken sowie der Änderungen bei den Fachverfahren prüfen.

Quelle: ELKM (cme)



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