Revision und Beschwerde unzulässig Kirchengericht bestätigt Rechtmäßigkeit von Bischof Abromeits Amtszeitverlängerung

Bischofs Dr. Hans-Jürgen Abromeit

Foto: Nordkirche

24.06.2016 · Greifswald. Das Gerichtsverfahren um die umstrittene Wahl des Greifswalder Bischofs Dr. Hans-Jürgen Abromeit ist endgültig beendet. Das Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) in Hannover hat die Rechtmäßigkeit der Wahl bestätigt.

Andreas Ruwe und Wolfhard Molkentin, zwei ehemalige Mitglieder der pommerschen Synode (Kirchenparlament), hatten geklagt, weil sie die vorzeitige Amtsverlängerung Abromeits im Dezember 2011 im Vorfeld der Nordkirchen-Gründung beanstandeten. Nach ihrer Auffassung war das Bischofswahlkollegium zu einer solchen Entscheidung nicht befugt. Darüber hinaus habe es gravierende Verfahrensfehler gegeben.

Die Amtszeit von Bischof Abromeit war bei seiner Wahl 2001 ursprünglich auf zwölf Jahre befristet worden. Zur Angleichung an die Situation in den damaligen Landeskirchen Nordelbien und Mecklenburg hatte das pommersche Bischofswahlkollegium im Dezember 2011 beschlossen, die Amtszeit Abromeits über 2013 hinaus bis 2019 zu verlängern. Die pommersche Landessynode hatte den Beschluss Anfang Januar 2012 mit Zweidrittelmehrheit zustimmend zur Kenntnis genommen.

Das Kirchengericht der Nordkirche hatte am 16. August 2013 die Klage von Ruwe und Molkentin aus formalen Gründen abgelehnt. Das VELKD-Gericht hat jetzt die Revision der Kläger gegen das Urteil und die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision für unzulässig erklärt. Das Gericht merke in seinem Urteil an, dass der umstrittene Beschluss des Bischofswahlkollegiums "als rechtmäßig erscheint", sagte Winfried Eberstein, Rechtsdezernent des Landeskirchenamtes (Kiel). "Es ist zu hoffen, dass auch diese Einschätzung zu einer Befriedung der Situation beiträgt."

Quelle: epd