Kein einig Brot am Tisch des Herrn
Evangelisch-katholische Familien müssen sich beim Abendmahl trennen
Von Thomas Morell (epd)
Kiel (epd). Wenn Beatrix Hüttmann (51) im Gottesdienst zur heiligen Eucharistiefeier geht, muss Ehemann Michael (55) sitzen bleiben. Beide sind seit Jahren in ihrer Kirchengemeinde im hessischen Bad Vilbel aktiv - er in der evangelischen, sie in der katholischen. Doch ein gemeinsames Abendmahl dürfen sie nicht feiern. Michael Hüttmann nimmt es gelassen: "Solange es noch zwei Kirchen gibt, muss man die Unterschiede anerkennen."
Etwa jede dritte Ehe vor dem Traualtar wird zwischen Christen geschlossen, die einer anderen Konfession angehören. Sichtbar wird die Trennung vor allem beim Abendmahl. Während die evangelische Kirche alle getauften Christen zum Abendmahl einlädt, ist die Hostie in der katholischen Eucharistiefeier nur für Katholiken bestimmt. Ein evangelisches Abendmahl hält der Vatikan für ungültig. Aus Sicht des römischen Lehramts sind protestantische Pfarrer nicht gültig geweiht und können daher auch das Altarsakrament nicht rechtmäßig spenden.
Der Streit um das gemeinsame Abendmahl beherrscht auch die Vorbereitung des Ökumenischen Kirchentages in Berlin vom 28. Mai bis 1. Juni. Es sei "eine Absurdität, die niemand versteht", dass Eheleute ihren gemeinsamen Weg vor Gottes Altar beginnen, aber am Tisch des Herrn getrennt werden, so der Catholica-Beauftragter der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), Bayerns Landesbischof Johannes Friedrich.
Der Streit der Konfessionen werde auf dem Rücken der Ehepaare ausgetragen, klagt das "Netzwerk konfessionsverbindender Ehepaare". Dabei gibt es auch Hoffnungszeichen: Seit 1997 dürften katholische Pfarrer konfessionsverschiedene Ehepaare zur gemeinsamen Eucharistie-Feier einladen, wenn diese die Trennung als Belastung erfahren. Die jeweilige Praxis hänge damit vor allem vom Gemeindepfarrer ab, so Netzwerk-Sprecherin Rosmarie Lauber. Viele Ehepaare dächten nach wie vor, dass das gemeinsame Abendmahl grundsätzlich verboten sei.
Auch eine ökumenische Hochzeitsfeier ist noch nicht möglich. In der Praxis wird eine evangelische oder katholische Zeremonie gewählt, bei der ein Pfarrer der anderen Konfession anwesend ist. Katholiken sehen in der Trauung eine heilige Handlung (Sakrament), mit der die Ehe vor Gott geschlossen wird. Für den Reformator Martin Luther war die Ehe dagegen ein "weltlich Ding". Im Gottesdienst wird das Paar nach der standesamtlichen Trauung für den gemeinsamen Lebensweg gesegnet.
Katholiken brauchen für eine evangelische Trauung nach wie vor eine Befreiung (Dispens) ihres Bischofs: In einem gemeinsamen Traugespräch des Paares muss der katholische Partner dem Priester versprechen, sein Möglichstes zu tun, damit die Kinder katholisch erzogen werden. Allein das Versprechen genüge, auch wenn die Kinder dann evangelisch getauft werden, so Klaus Kottmann, Justiziar im Erzbistum Hamburg. Nur in wenigen Ausnahmefälle werde die Befreiung versagt.
Rein statistisch werden konfessionsverschiedene Ehen öfter geschieden als konfessionsgleiche. Nach einer Untersuchung des Oldenburger Soziologen Niels Logemann lässt sich die Ursache allerdings nicht mit der Religiosität begründen. Die 371 von ihm befragten Ehepaare sahen die Konfession des jeweils anderen positiv. Gleichzeitig besaßen Kirche und Religion bei den Befragten einen hohen Stellenwert. Sowohl die Wahl der Trauung als auch der Taufe wurde meist frühzeitig diskutiert und dann von beiden Eheleuten gleichermaßen akzeptiert. Die Ursache für die Trennung liege vermutlich in anderen Differenzen, schloss Logemann.
Auch Familie Hüttmann hat mit der Verschiedenheit kein Problem. Beide Töchter sind katholisch getauft und als Messdienerinnen im Gottesdienst. "Ich genieße es, in beiden Gemeinden aktiv zu sein", sagt Katholikin Beatrix Hüttmann. Es sei mehr Bereicherung als Trennung. Auch Michael Hüttmann geht gerne mit seiner Familie in den katholischen Gottesdienst. Erst kürzlich wurde er von seiner evangelischen Gemeinde als Kirchenvorsteher wieder gewählt.
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