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POMMERSCHE EVANGELISCHE KIRCHE

XI. Landessynode

4. ordentliche Tagung vom 21.-23. Oktober 2005

 

Bericht über die Arbeitsgruppe "Gemeinsame Kirchengestalt"

 

 

Der Bericht gliedert sich in 3 Abschnitte:

1. Bildung und Arbeitsweise der Arbeitsgruppe

2. Zentralthema: Gemeinsame Kirchengestalt

3. Stil und Effizienz der Arbeitsgruppe

 

1.

Bildung und Arbeitsweise der Arbeitsgruppe

 

Im Gutachen der EKD zur Reduzierung der Leitungs- und Verwaltungskosten der PEK vom März 2003 wurde angesichts der Tatsache, daß in der bestehenden Struktur der Landeskirche Einsparungen kaum noch möglich sind, neben der Konzentration der Verwaltung auch ein Zusammengehen mit der ELLM erörtert. Untersucht wurden die Modelle Fusion, Föderation und Kooperation, wobei sich die Gutachter faktisch für eine Föderation aussprachen, die dicht an eine Fusion reicht.

 

Im April befaßte sich die Kirchenleitung mit dem Gutachten und beschloß, die Synode zu bitten, "einen Auftrag zu Gesprächen mit der ELLM zu erteilen, ob und unter welchen Bedingungen es im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern eine gemeinsame Kirchengestalt geben kann".

 

Die Synode hat im Juni 2003 diese Bitte aufgegriffen und die Kirchenleitung beauftragt, "im Bewußtsein und in Wahrnehmung der historisch gewachsenen Verantwortung für eine europäische Perspektive pommerscher Identität, Gespräche mit der ELLM darüber zu führen, unter welchen Bedingungen es im Bundesland M-V eine gemeinsame Kirchengestalt geben kann. Darüber hinaus sollen die Kooperationsgespräche mit der NEK unvermindert fortgeführt werden".

 

Dieser Beschluß wurde im September in einem Brief des Bischofs an den Vorsitzenden der Kirchenleitung der ELLM, Landesbischof Beste, übermittelt. Am Ende des Briefes heißt es:" Die Kirchenleitung und die Synode der PEK sind offen für die Konkretisierung des Miteinanders in unserem Bundesland. Wir wissen, daß mehr Gemeinsamkeit möglich ist, als sie in der Gegenwart gelebt wird. Welche Form diese "Gemeinsame Kirchengestalt" wirklich haben kann, kann erst am Ende eines ausführlichen gemeinsamen Gespräches und Arbeitsprozesses entschieden werden".

 

 

Die Mecklenburger Synode hat im November 2003 reagiert und ihre Kirchenleitung gebeten, "mit der Kirchenleitung der PEK Gespräche aufzunehmen zu der Frage, wie die gemeinsame Verantwortung für den Dienst der Evangelischen Kirche in M-V unter den gegebenen Umständen mit den vorhandenen personellen und finanziellen Möglichkeiten angemessen wahrgenommen werden kann".

 

Die Kirchenleitungen beider Kirchen haben sich in nachfolgenden Gesprächen darauf verständigt, eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzusetzen.

 

Die Arbeitsgruppe besteht aus 10 Mitgliedern. Jede Kirchenleitung hat je 5 ihrer Mitglieder in die Arbeitsgruppe berufen. Ihr gehören für die ELLM an: Bischof Beste, Präses Möhring, LSup. Roettig, Frau Pastorin Strube und Frau Dr. Reemtsma, für die PEK Bischof Dr. Abromeit, Frau Präses König, Sup. Haerter, Frau Plath und der Berichterstatter.

Die Arbeitsgruppe tritt etwa 1 mal monatlich an wechselnden Orten zusammen. Sie hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die Fragen der Geschäftsführung, des Ablaufs der Sitzungen und der Kosten regelt. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen den Vorsitzenden der beiden Kirchenleitungen. Er liegt z.Zt. bei Bischof Beste.

 

Gegenstand jeder Sitzung ist die gegenseitige Information über Vorhaben und Entwicklungen in den beiden Kirchen. Diese Information ist wichtig. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben unterschiedliche Kenntnisse von Struktur, Vorgängen und Verhaltensweisen der jeweils anderen Seite. Diese sind durch Information und Diskussion auszugleichen.

 

Zunächst ist festzustellen, daß es bereits eine Reihe von Kooperationen und gemeinsamen Einrichtungen gibt. Zu nennen sind der Gemeinsame Regierungsbeauftragte, die Akademievereinbarung, die Pressevereinbarung, das Frauenwerk, die Ev. Schulstiftung und die Vereinbarung zur Kirchensteuer im Bundesland. Erfolgreich angestoßen ist die gemeinsame Vikariatsausbildung,

die Pfarrstellenbewerbung, weniger erfolgreich bisher das gemeinsame Diakonische Werk.

 

Zur Intensivierung der Zusammenarbeit in weiteren Bereichen hat die Arbeitsgruppe 4 Untergruppen eingerichtet, Die Untergruppen sind mit je 2 oder 3 Vertretern der beiden Kirchen besetzt und stehen unter der Leitung eines Mitglieds der Arbeitsgruppe. Durch die Besetzung soll Fachkompetenz und ggf. externer Sachverstand genutzt werden.

Die Aufgaben und der Stand ihrer Bearbeitung stelllen sich wie folgt dar:

 

Finanzen - Leitung Frau Dr. Reemtsma:

Transparente Darstellung des finanziellen Status beider Kirchen.

Die Untergruppe hat eine sorgfältige Analyse erstellt, die der Arbeitsgruppe vor- liegt.

 

Vergütung - Leitung Bischof Beste:

GemeinsameVikarsvergütung

Die Aufgabe ist tarif- bzw. kirchenpolitisch sensibel zu behandeln. Ein Ergebnis liegt bisher nicht vor.

 

Recht - Leitung durch den Berichterstatter:

Aufstellung der Rechtsgegenstände, die nicht VELKD- oder UEK- gebun-

den sind und Erarbeitung von Vorschlägen zur Rechtsangleichung.

Die "Negativliste" ist aufgestellt. Vorschläge zur Rechtsangleichung liegen bisher nicht vor.

 

Seelsorge - Leitung Frau P. Strube:

Erstellung eines Konzeptszur gemeinsamen Telefon- und Gehörlosen-

seelsorge.

Das Konzept liegt der Arbeitsgruppe vor.

 

Weitere Bereiche gemeinsamer Einrichtungen werden von der Arbeitsgruppe für beide Kirchen als wünschenswert und wichtig bewertet, werden jedoch wegen bestehender unterschiedlicher Strukturen erst mittelfristig zu erreichen sein. Zu nennen sind hier eine gemeinsame Außenwirkung durch Presseverband, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, gemeinsame Kirchenmusik durch Landesposaunenwart und kirchenmusikalische Ausbildung, sowie gemeinsame Kinder- und Jugendarbeit.

 

Die Arbeitsgruppe hat Frau Prof. Dr. Chrisiane Dithmar im Herbst 2004 mit der Moderation des Beratungsprozesses beauftragt. Sie ist Theologin und Unternehmensberaterin. Ziel dieser Begleitung des gemeinsamen Arbeitsprozesses ist es, eine Balance herzustellen zwischen einerseits, die Identität der Partner zu wahren und andererseits Veränderungen zu bewirken. Ihre Aufgabe bestand darin, Beteiligung zu schaffen, Vorbehalte zu überwinden, Transparenz und gegenseitiges Verständnis zu fördern. Eine, wie sich im Verlauf der Sitzungen herausstellte, schwierige Aufgabe.

 

 

2.

Zentralthema: Gemeinsame Kirchengestalt

 

Die Arbeitsgruppe hat sich bereits in den ersten Sitzungen mit dem Ziel einer möglichen gemeinsamen Kirchengestalt beschäftigt. Eine geschlossene Vorstellung der einen oder anderen Seite gab es nicht. Jedes Mitglied brachte vielmehr seine Vorstellungen ein. Sie reichten von der Fusion über die Föderation bis zur Kooperation.

 

Da das Ziel auch im Verlauf weiterer Sitzungen offen blieb, folgte die Arbeitsgruppe dem Vorschlag von Frau Dr. Dithmar, in kleinen Schritten zu arbeiten, Gemeinsamkeiten zu erkennen und zu betonen und sich auf kleine Ziele zu verständigen. Die vorgetragenen Teilerfolge der Untergruppen entsprechen dieser Vorgehensweise.

 

Die Verständigung auf ein gemeinsames Ziel gelang auf einer Klausurtagung

Ende März 2005. Dank geschickter Regie von Frau Dr. Dithmar mit Rollenspielen und Gruppenarbeit einigte sich die Arbeitsgruppe auf das Ziel einer "verbindlichen Kooperation mit Verfassungsrang".

 

Dieser Zielstellung hat bisher weder die Kirchenleitung noch die Synode zugestimmt.

Der Begriff ist erklärungsbedürftig.

 

Kooperation bedeutet, daß die Selbständigkeit der Kirchen erhalten bleibt. Dies entspricht auch der Vorgabe dieser Synode, die in ihrer eingangs erwähnten Tagung 2003 votiert hatte, daß die pommersche Identität nicht aufgegeben werden dürfe..

 

Der Zusatz "verbindlich" beinhaltet die Verpflichtung, daß beide Kirchen ernsthaft und konsequent das Ziel verfolgen, eine Kooperation zustandezubringen. Er besagt, daß sich beide Kirchen an dieses Ziel binden.

Diese Festlegung entspricht nicht dem Beschluß dieser Synode vom 10. Oktober 2004, in dem es heißt "die Synode bittet darauf zu achten, daß die Gespräche keine weiteren Kooperationsmöglichkeiten ausschließen".

 

Der Zusatz "mit Verfassungsrang" stellt klar, daß der Prozeß der fortschreitenden Kooperation auch die Änderung von Bestimmungen der Kirchenordnung erforderlich macht. Er greift damit in die Kompetenz der Synode ein.

 

Die Synode hat sich bisher mit dem Ziel einer gemeinsamen Kirchengestalt, sei es in der Form einer Fusion, einer Föderation, einer Kooperation oder einer verbleibenden Selbständigkeit nicht befaßt. Sie hat in ihrem Beschluß vom 10. Oktober 2004 zwar den vorgelegten Zeitplan als sinnvolle Möglichkeit gesehen, die

 

Gespräche zielgerichtet zu "strukturieren". Sie hat aber weiterhin ausdrücklich festgelegt, daß die Gespräche nicht zu einem "entsprechenden Beschlußautomatismus" führen dürfen. Ein Gesprächs- und Arbeitsprozeß, der Eingriffe in die bestehene Verfassung vorgibt, wird jedoch einen Zwang zur Beschlußfassung der Synode auslösen. Das widerspricht ihrem klar geäußerten Willen.

 

Die Verständigung der Arbeitsgruppe auf eine "verbindliche Kooperation mit Verfassungsrang" ist deshalb für diese, unsere Synode unverbindlich. Allein die Synode bestimmt "quo vadis PEK". In dieser Entscheidung ist sie frei. Vorangegangene Gespäche oder Vorschläge welcher Art auch immer können sie in dieser Freiheit nicht begrenzen. Eine Entscheidung steht für morgen an.

 

Auf der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe hat Bischof Beste ein Papier mit Überlegungen zur Gestaltung der "Verbindlichen Kooperation mit Verfassungsrang" vorgelegt. Das Papier ist diesem Bericht angefügt. Seine Vorschläge gehen dahin, den Arbeitsprozeß nicht nur zeitlich zu straffen, sondern strukturelle Änderungen einzuleiten, die massiv in die bestehenden Ordnungen beider Kirchen

eingreifen. So soll ein gemeinsamer Ausschuß aus Mitgliedern beider Landessynoden gebildet werden. Diesem Ausschuß sind weitgehende Entscheidungskompetenzen zu übertragen. Seine Beschlüsse sollen den rechtlichen Rang gemeinsamer Synodenbeschlüsse erhalten und entsprechende Beschlüsse der jeweiliegen Landessynoden ersetzen. Der Weg in eine Fusion ist damit vorgezeichnet.

 

Von den pommerschen Mitgliedern der Arbeitsgruppe wurde eine Diskussion des Papiers mit dem Einwand abgelehnt, daß sich zuvor Kirchenleitung und Synode mit der Grundsatzfrage befassen müßten, welches Ziel einer gemeinsamen Kirchengestalt aus pommerscher Sicht angestrebt werde. Dieser Vorbehalt wurde mit Unverständnis aufgenommen.

 

Der Fortgang der Gespräche dürfte dadurch erheblich erschwert werden. Die pommerschen Mitglieder der Arbeitsgruppe sind, wenn die Gespräche ergeb-nisorientiert weitergeführt werden sollen, darauf angewiesen, daß die Kirchenleitung eindeutig Position bezieht und die Synode klare Weisung erteilt.

 

Die Kirchenleitung hat sich auf ihrer Sitzung am 26. August 2005 mit dem Ziel einer gemeinsamen Kirchengestalt intensiv beschäftigt. In einem strukurierten Arbeitsprozeß wurden Vor- und Nachteile der Alternativen: Fusion, Föderation, Kooperation oder weitere Selbständigkeit herausgearbeitet. Die Bewertung führte zu einer Rangreihe, in der die Föderation der ersten Rang einnimmt. Eine anschließende geheime Abstimmung ergab ebenfalls eine knappe 2/3 Mehrheit für eine Föderation. Methode und Begründung wird der Synode morgen durch Frau Präses im einzelnen eingehend dargestellt.

 

Auf dieser Sitzung war OKR Begrich, Finanzdezernent der EKD Hannover Gastrefent. Anhand anschaulich aufbereiteter Daten stellte er die demographische und finanzielle Situation der pommerschen und meklenburgischen Kirche im Verhältnis zu den übrigen Gliedkirchen der EKD dar. Beide Kirchen befinden sich im Schlußfeld der Rangreihe. Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf.

Frau Präses wird morgen darauf ebenfalls im einzelnen eingehen.

 

Die Synode ist jetzt gefordert, Richtung zu geben. Um den Bestand der Gemeinden zu erhalten und die Existenz der Landeskirche zu sichern, ist eine Entscheidung über "quo vadis PEK" überfällig.

 

 

3.

Stil und Effizienz der Arbeitsgruppe

 

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe unterliegen keinem Gruppenzwang. Jedes Mitglied vertritt uneingeschränkt seine eigene Meinung. Das fördert Kreativität und belebt die Diskussion, führt aber auch zu Widersprüchlichkeiten und Spannungen. Offenheit, Ungeduld und ggf. Schärfe der Argumentation muß eine solche Gruppe aushalten, persönliche Verletzungen nicht.

 

Beiden Kirchen sollte klar sein, daß Gespräche über Weg und Ziel einer gemeinsamen Kirchengestalt nur auf Augenhöhe geführt werden können. Die unterschiedliche Größe der Kirchen kann und darf dabei keine Rolle spielen, weder jetzt noch bei der Zusammensetzung künftiger Ausschüsse und Arbeitsgruppen. Nur so lassen sich für beide Seiten akzeptable Ergebnisse erreichen.

Und ein Letztes: es ist von der mecklenburger Kirche Verständnis dafür einzufordern, daß weder die Arbeitsgruppe noch die Kirchenleitung, sondern allein die Synode Weg und Ziel einer gemeinsamen Kirchengestalt bestimmt.

 

Dr. Dietmar Freitag

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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