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Partnerschaftsvertrag zwischen der Diözese Wroclaw und der Pomorsko-Wielkopolska der Evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in Polen und der Pommerschen Evangelischen Kirche
Vom 17. Oktober 1999 (ABl. 1999 S. 180)
Die Diözese Wroclaw und der Pomorsko-Wielkopolska der Evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in Polen, vertreten durch die Diözesanräte und die Diözesansynoden und die Pommersche Evangelische Kirche, vertreten durch die Kirchenleitung und die Landessynode schließen in Dankbarkeit für eine jahrelange gegenseitig praktizierte Partnerschaft, im Wissen um die aus der Geschichte erwachsene gemeinsame Verantwortung und als Zeichen für Versöhnung und Hoffnung in der Mitte Europas, den nachstehenden Vertrag:
I
Die Diözese Wroclaw, die Diözese Pomorsko-Wielkopolska und die Pommersche Evangelische Kirche sind Glieder der einen christlichen Kirche. Hervorgegangen aus der Reformation bekennen sie sich zum dreieinigen Gott gemäß dem Zeugnis der Heiligen Schrift. Sie wissen sich durch eine wechselvolle Geschichte zusammengeführt und mit dem Erbe der Reformation in Pomorze/Pommern verbunden. Ihre Partnerschaft bedeutet einen sichtbaren Schritt auf dem Weg der Versöhnung zwischen den Kirchen und den Völkern in Polen und Deutschland, die unter dem 2. Weltkrieg und seinen Folgen sehr gelitten haben und in ihre Länder eingebunden sind. »Gott war in Christus und versöhnte die Welt mit sich selber und rechnete ihnen ihre Sünden nicht zu und hat unter uns aufgerichtet das Wort von der Versöhnung.« (2. Kor. 5, 19).
II
Zur Vertiefung und Ausgestaltung ihrer Partnerschaft verpflichten sich die Diözese Wroclaw, die Diözese Pomorsko-Wielkopolska und die Pommersche Evangelische Kirche • zu gegenseitiger Information, Beratung und Zusammenarbeit im gemeinsamen Zeugnis, Dienst und Gebet, • zur Förderung des theologischen Gesprächs, • zum gegenseitigen Besuch ihrer Synoden und wichtiger Konferenzen und Arbeitstagungen, • zur gemeinsamen Beschäftigung mit den Ergebnissen aus der Leuenberger Kirchengemeinschaft, • zur Weiterarbeit an den Themen des Konziliaren Prozesses, • zur Förderung praktischer Versöhnungsarbeit untereinander und mit ihren Nachbarn im Ostseeraum.
III
In die Zusammenarbeit werden besonders einbezogen die evangelischen Kirchengemeinden in Szczecin, Koszalin, Slupsk, Gorzöw und die Kirchenkreise Pasewalk und Greifswald. Zwischen ihnen und den übergemeindlichen Einrichtungen der Pommerschen Evangelischen Kirche und ihrem Diakonischen Werk werden vereinbart • Zusammenarbeit bei besonderen Ereignissen, Feier gemeinsamer Gottesdienste und kirchenmusikalischer Veranstaltungen, • gemeinsame Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, • Tagungen der Evangelischen Akademie, • Zusammenarbeit im diakonischen Auftrag der Kirchen, • Zusammenarbeit im seelsorgerlichen Auftrag der Kirchen, • Einladungen zu gemeinsamen Rüstzeiten für Theologie-Studierende, • Planung und Durchführung von Fortbildungsangeboten in den Bereichen Theologie, Gemeinde- und Religionspädagogik • Fortentwicklung ökumenischer Zusammenarbeit, insbesondere mit Kirchen des Ostseeraums.
IV
Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Vereinbarung wird einer Arbeitsgruppe übertragen. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe werden von den Diözesanräten und der Kirchenleitung berufen. Die Arbeitsgruppe erstattet den Diözesarisynoden und der Landessynode regelmäßig Bericht.
V
Alle zwei Jahre soll ein gemeinsamer Austausch der Diözesanräte und der Kirchenleitung über die weitere Ausgestaltung der Partnerschaft stattfinden.
VI
Der Vertrag wird nach Zustimmung durch die Diözesansynoden und die Landessynode von den Bischöfen unterzeichnet und tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft. <Fußnote> <Fußnote: Unterzeichnung am 14. November 1999 in Stettin.>
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