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Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern
Vom 14. April 1994 (ABl. 1994 S. 97)
1.
Grundlage
Die in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern sich begegnenden Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften bemühen sich um gemeinsames Zeugnis und gemeinsamen Dienst. Sie bekennen den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland und trachten darum, gemeinsam zu erfüllen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.
2.
Mitgliedschaft
Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen sind die unterzeichneten Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften.
3.
Aufnahme
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft können Kirchen und kirchliche Gemeinschaften werden, die die unter Ziffer 1. genannte Grundlage anerkennen. Die Aufnahme neuer Mitglieder bedarf der Zustimmung aller bisherigen Mitglieder.
4.
Gaststatus
Kirchen oder kirchliche Gemeinschaften, die eine volle Mitgliedschaft nicht oder noch nicht verantworten können, haben die Möglichkeit, bei Zustimmung aller Mitglieder einen Gaststatus in der Arbeitsgemeinschaft zu erhalten. Voraussetzung dafür ist die Anerkennung der unter 1. genannten Grundlage.
5.
Aufgaben
Die Arbeitsgemeinschaft hat besonders folgende Aufgaben: 5.1. Sie ist bestrebt, ein Klima zwischenkirchlichen Vertrauens zu schaffen und ökumenisches Bewusstsein zu fördern. 5.2. Sie sorgt für authentische Information über ihre Mitglieder und versucht nach ihren Möglichkeiten, zwischen Mitgliedern bestehende oder aufkommende Schwierigkeiten abzubauen. 5.3. Sie pflegt Kontakte, die für eine ökumenische Zusammenarbeit notwendig sind und führt die dazu erforderlichen Gespräche. 5.4. Sie fördert theologische Gespräche untereinander mit dem Ziel der Klärung und Verständigung. 5.5. Sie gibt Impulse zu geistlicher Gemeinschaft in Gebet, Zeugnis und Dienst. 5.6. Sie fördert den ökumenischen Arbeitsprozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. 5.7. Sie unterstützt ausländische Christen in ihrem Bereich bei der Ausübung ihres Glaubens und ist bereit, mit deren entstehenden Gemeinden, die die unter 1. genannte Grundlage anerkennen, zusammenzuarbeiten. 5.8. Sie vertritt gemeinsame Anliegen ihrer Mitglieder in der Öffentlichkeit. 5.9. Sie arbeitet eng mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland zusammen.
6.
Organe
Die Organe der Arbeitsgemeinschaft sind a) die Mitgliederversammlung, b) der Vorstand.
7. Die Mitgliederversammlung
7.1.
Zusammensetzung:
Die Mitgliederversammlung setzt sich aus Vertretern/Vertreterinnen der Mitglieder bzw. deren Stellvertreter, die von den Leitungsorganen der Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften für die Dauer von 3 Jahren wie folgt bestimmt werden: a) für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs – bis zu 2 Vertreter und 1 Stellvertreter b) für die Pommersche Evangelische Kirche – bis zu 2 Vertreter und 1 Stellvertreter c) für die Römisch-Katholische Kirche/Bereich Mecklenburg – bis zu 2 Vertreter und 1 Stellvertreter d) für die Römisch-Katholische Kirche/Bereich Vorpommern – bis zu 2 Vertreter und 1 Stellvertreter e) für jedes weitere Vollmitglied – 1 Vertreter und 1 Stellvertreter Die Stellvertreter nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil, wenn sie nicht an Stelle eines Vertreters anwesend sind und dann volles Stimmrecht haben. Die Gastmitglieder entsenden je einen Vertreter mit beratender Stimme und benennen einen Stellvertreter.
7.2.
Arbeitsweise:
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Sie muss darüber hinaus einberufen werden, wenn entweder der Vorstand oder mindestens 5 Vertreter der Mitgliederversammlung dies beantragen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vertreter anwesend ist. Über die Sitzung wird ein Protokoll angefertigt. Beschlüsse werden mit einer 2/3-Mehrheit - nach Möglichkeit einmütig - gefasst. Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die über das Mandat der Vertreter der Mitglieder hinausgehen, bedürfen der Zustimmung der Mitglieder.
8.
Der Vorstand
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 3 Jahren einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter. Sie bilden den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft. Bei seiner Wahl ist die konfessionelle Zusammensetzung der Mitglieder zu berücksichtigen.
9.
Kosten
Alle durch die Arbeitsgemeinschaft entstehenden Kosten werden nach Maßgabe der Möglichkeiten der Mitglieder und der Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften im Gaststatus gemeinsam getragen. Das Nähere wird durch besonderen Beschluss der Arbeitsgemeinschaft geregelt.
10.
Änderungen der Richtlinien
Änderungen der Richtlinien der Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder.
11.
Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten nach der Annahme durch die einzelnen Mitglieder und mit der Konstituierung der Arbeitsgemeinschaft in Kraft.
ACK in Mecklenburg-Vorpommern
Zustimmungserklärungen der Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften zu den Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft
Vollmitglieder:
Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs - 19. 05.1993 Pommersche Evangelische Kirche - 27. 5. 1993 und 9. 8. 1993 (Status: 28. 5. 1993) Römisch-Katholische Kirche - 19.5.1993 Römisch-Katholische Kirche/Bischöfliches Amt Schwerin -4. 8. 1993 (Status: 28. 5. 1993) Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland/Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern -12.5. 1993 Evangelisch-methodistische Kirche -16.8.1993 Katholische Kirchengemeinde der Alt-Katholiken/Seelsorgebezirk Mecklenburg-Vorpommern -31.7.1993 Selbstständige Evangelisch-Lutherische Kirche/Kirchenbezirk Berlin-Brandenburg -17. 6. 1993 (Status. 16. 2. 1993)
Gastmitglieder:
Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten/Hansa-Vereinigung - 5. 8. 1993 (Status: 30. 8. 1993) Apostelamt Jesu Christi/Kirchenamt Neubrandenburg - 30.4. 1993 Freie Evangelische Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern - 6. 9. 1993 (Status: 2. 9. 1993)
Die Gründungsmitglieder der Arbeitsgemeinschaft in Vollmitgliedschaft
Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburg Dr. Matthias Kleininger Hartmuth Reincke Pommersche Evangelische Kirche Christa Göbel Römisch-Katholische Kirche/Bistum Berlin Georg Bengsch Römisch-Katholische Kirche/Bischöfliches Amt Schwerin Siegfried Albrecht Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Dieter Malchow Evangelisch-methodistische Kirche Eberhard Raedel Katholische Kirchengemeinde der Alt-Katholiken Seelsorgebezirk Mecklenburg-Vorpommern Johannes Urbisch Selbstständige Evangelisch-Lutherische Kirche/Kirchenbezirk Berlin-Brandenburg H. Neigenfind
Die Gründungsmitglieder der Arbeitsgemeinschaft in Gastmitgliedschaft
Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten/Hansa-Vereinigung (in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) Helmut Saß Apostelamt Jesu Christi/Kirchenamt Neubrandenburg R. Juhlke Freie Evangelische Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern Frank Reineck
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