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Verwaltungsvorschrift
zur Geltendmachung von Entgelten in Angelegenheiten der Vermögens- und Finanzverwaltung
Vom 6. März 2009 (ABl. 2009 S. 42)
Das Kollegium der Pommerschen Evangelischen Kirche hat aufgrund von Art. 139, 143 nachstehende Verwaltungsvorschrift zur Geltendmachung von Kosten, die im geschäftlichen Verkehr mit natürlichen und juristischen Personen in Angelegenheiten der Vermögens- und Finanzverwaltung entstehen, sowie das dazugehörige Entgeltverzeichnis beschlossen:
I.
Entgelt- und Auslagenerstattung
1. Für die im geschäftlichen Verkehr mit natürlichen und juristischen Personen entstehenden Sach- und Personalkosten des Konsistoriums in Angelegenheiten der Vermögens- und Finanzverwaltung sind Entgelte zu erheben. Ausgenommen von der Entgelterhebung sind Gebietskörperschaften und kirchliche Körperschaften einschließlich ihrer Untergliederungen, öffentlich-rechtlichen Verbände, Anstalten und Stiftungen, Werke und Einrichtungen. 2. Eine Angelegenheit im geschäftlichen Verkehr (Tätigkeit) im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift liegt insbesondere bei der Erteilung einer kirchenaufsichtlichen Genehmigung, einer genehmigungsgleichen Erklärung, einer Zustimmung oder dann vor, wenn für die Tätigkeit das grundsätzlich bestehende kirchenaufsichtliche Genehmigungserfordernis aufgehoben ist. 3. Werden bei der Ausführung der Tätigkeit besondere bare Auslagen notwendig, so sind diese nach der tatsächlichen Höhe beim Entgeltpflichtigen geltend zu machen. Pauschalierte Auslagen sind in dem als Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift beigefügten Entgeltverzeichnis bestimmt. 4. Die Entgelte sind zum Bestandteil des einzelnen Vertrages zu machen oder in einer gesonderten Vereinbarung zu regeln. 5. Von der Erhebung der Entgelte kann ganz oder teilweise aus besonderen Billigkeitsgründen abgesehen werden.
II.
Entgelttarif
1. Die Höhe der Entgelte bemisst sich nach dem im Zeit-punkt der Beendigung der Tätigkeit geltenden Tarif im Entgeltverzeichnis (Anlage). 2. Ist für den Ansatz der Entgelte durch den Tarif ein Rahmen (Mindest- und Höchstsätze) bestimmt, so sind bei der Festsetzung der Entgelte das Maß des Verwaltungsaufwandes, der Wert des Gegenstandes der Verwaltungstätigkeit, der Nutzen oder die Bedeutung der Verwaltungstätigkeit für den Entgeltpflichtigen zu berücksichtigen. Die Entgelte sind auf volle Euro festzusetzen.
III.
Entgeltpflichtiger
Zur Zahlung von Entgelten und Auslagen ist verpflichtet: a) bei Verträgen unter Beteiligung des Konsistoriums der andere Vertragspartner, b) bei anderen Rechtsgeschäften oder Erklärungen derjenige, - der die Tätigkeit des Konsistoriums veranlasst oder sonst willentlich in Anspruch genommen hat, - der durch Abgabe einer Erklärung des Konsistoriums einen rechtlichen Vorteil erlangt, bzw. c) derjenige, der die Entgelte und Auslagen durch eine vor dem Konsistorium abgegebene oder ihm mitgeteilte Erklärung übernommen hat.
IV.
Zurückbehaltungsrecht, Entgeltdurchsetzung
1. Die Entgelte und Auslagen sind dem Entgeltpflichtigen in Rechnung zu stellen. 2. Die Erklärung gemäß Ziffer I. 2. kann bis zur Bezahlung der angeforderten Entgelte zurückbehalten werden.
V.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 6.3.2009 in Kraft.
Anlage: Entgelttariftabelle
Entgelttarif nach Ziffer 2 der Verwaltungsvorschrift zur Geltendmachung von Entgelten in Angelegenheiten der Vermögens- und Finanzverwaltung
           
Tarifstelle   Gegenstand   Bemessungsgrundlage Wert des Gegenstandes   Kosten (in €) Gebühren und Auslagen  
I.   Erteilung von kirchenaufsichtlichen Genehmigungen, genehmigungsgleiche Verwaltungsakte und Verwaltungstätigkeiten, für die das grundsätzlich bestehende kirchenaufsichtliche Genehmigungserfordernis aufgehoben ist      Gebühren  
  Erbbauverträge, Wohnungs- und Teilerbbauverträge sowie Grundstücksmietverträge und Grundstücksnutzungsverträge mit einer Vertragslaufzeit über 18 Jahre   18-facher Betrag des vereinbarten Jahreszinses     
1.1   Nach vorheriger Zahlungserinnerung   bis 100.000,00 €   1 v. H. des Wertes mindestens 75  
1.2.      über 100.000,00 €   1.000 zzgl. 0,40 v. H. des 100.000 übersteigenden Wertes höchstens 4.000  
  Verlängerung, Erneuerung, Aufhebung, Übertragung sowie Reservierung von Verträgen nach Tarifstelle 1.1   18-facher Betrag des vereinbarten Jahreszines     
2.1      bis 100.000,00 €   1 v. H. des Wertes mindestens 75  
2.2      über 100.000,00 €   1.000 zzgl. 0,40 v. H. des 100.000 übersteigenden Wertes höchstens 4.000  
  Zusätzliche Erklärungen, Zustimmungen, Änderungen und/ oder Ergänzungen zu Verträgen nach Tarifstelle I.1. oder 1.2   18-facher Betrag des vereinbarten Jahreszines     
3.1      bis 100.000,00 €   0,25 v. H. des Wertes mindestens 20  
3.2      über 100.000,00 €   250 zzgl. 0,15 v. H. des 100.000 übersteigenden Wertes höchstens 1.000  
  Grundstücksmiet- und Grundstücksnutzungsverträge mit einer Laufzeit bis 18 Jahre sowie deren Verlängerung, Aufhebung oder Übertragung   Jahreszins x Vertragslaufzeit je angefangenem Jahr     
4.1      bis 100.000,00 €   1 v. H. des Wertes mindestens 40  
4.2      über 100.000,00 €   1.000 zzgl. 0,40 v. H. des 100.000 übersteigenden Wertes höchstens 4.000  
  Zusätzliche Erklärungen, Zustimmungen, Änderungen und/ oder Ergänzungen zu Verträgen nach Tarifstelle 1.4   Jahreszins x Vertragslaufzeit je angefangenem Jahr     
5.1      bis 100.000,00 €   0,25 v. H. des Wertes mindestens 20  
5.2      über 100.000,00 €   250 zzgl. 0,15 v. H. des 100.000 übersteigenden Wertes höchstens 1.000  
  Bauerlaubnisverträge   Pauschsatz   20  
  Tauschplan/Bodenordnungsplan nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz      kostenfrei  
  Bodenordnung im Umlegungsverfahren nach Baugesetzbuch bzw. Rechtsgeschäfte zur Vermeidung des Umlegungsverfahrens      kostenfrei  
  Flurbereinigungsplan nach Flurbereinigungsgesetz      kostenfrei  
10   Grundstückstauschverträge   Vertragswert des abgegeben Grundstücks     
10.1      bis 100.000,00 €   1 v. H. des Wertes mindestens 75  
10.2      über 100.000,00 €   1.000 zzgl. 0,40 v. H. des 100.000 übersteigenden Wertes höchstens 4.000  
11   Aufhebung oder Übertragung von Verträgen nach Tarifstelle 1.10   Vertragswert des abgegeben Grundstücks     
11.1      bis 100.000,00 €   1 v. H. des Wertes mindestens 75  
11.2      über 100.000,00 €   1.000 zzgl. 0,40 v. H. des 100.000 übersteigenden Wertes höchstens 4.000  
12   Zusätzliche Erklärungen, Zustimmungen, Änderungen und/ oder Ergänzungen zu Verträgen nach Tarifstelle 1.10      kostenfrei  
13   Grundstückskaufverträge,   Vertragswert des Grundstücks     
   Grundstücksüberlassungsverträge,        
   Grundstücksschenkungsverträge        
13.1      bis 100.000,00 €   1 v. H. des Wertes mindestens 75  
13.2      über 100.000,00 €   1.000 zzgl. 0,40 v. H. des 100.000 übersteigenden Wertes höchstens 4.000  
14   Aufhebung oder Übertragung von Verträgen nach Tarifstelle 1.13   Vertragswert des Grundstücks     
14.1      bis 100.000,00 €   1 v. H. des Wertes mindestens 75  
14.2      über 100.000,00 €   1.000 zzgl. 0,40 v. H. des 100.000 übersteigenden Wertes höchstens 4.000  
15   Zusätzliche Erklärungen, Zustimmungen, Änderungen und/ oder Ergänzungen von Verträgen zu Tarifstelle 1.13 oder 1.14      kostenfrei  
16   Veräußerungen von Baulichkeiten im Zusammenhang mit Tarifstellen 1.1,1.4,1.10,1.11,1.13 oder 1.14   Vertragswert der Baulichkeit(en)     
16.1      bis 100.000,00 €   0,5 v. H. des Wertes mindestens 40  
16.2      über 100.000,00 €   500 zzgl. 0,20 v. H. des 100.000 übersteigenden Wertes höchstens 2.000  
17   Gesonderte Messungsanerkennungen und/ oder gesonderte Auflassungserklärungen zu Verträgen nach Tarifstellen 1.1, 1.4,1.10,1.11 oder 1.13      kostenfrei  
18   Verträge über den Abbau mineralischer Bodenbestandteile   je angefangene 1000 Kubikmeter abbaufähiger Masse   5 mindestens 75 höchstens 4.000  
19   Einlagerung in und/oder Verfüllung von Grundstücken   je angefangene 1000 Kubikmeter abbaufähiger Masse     
20   Landwirtschaftliche Pachtverträge sowie deren Verlängerung, Aufhebung oder Übertragung   Größe der Vertragsfläche     
20.1      bis zu 1 Hektar   kostenfrei  
20.2   Vertragslaufzeit bis 6 Jahre   je angefangenen Hektar    
20.3   Vertragslaufzeit über 6 Jahre   je angefangenen Hektar    
21   Fischereipachtverträge und Pachtverträge über den erwerbsmäßigen Obst- und Gemüsebau, Weinbau, Hopfenbau, Baumschulen sowie deren Verlängerung, Aufhebung oder Übertragung   je Vertrag   30  
22   Jagdpachtverträge sowie deren Verlängerung, Aufhebung oder Übertragung   Jahreszins x Vertragslaufzeit je angefangenem Jahr   6 v. H. des Wertes mindestens 100 höchtens 1.000  
23   Verträge über Garagen- und Carportflächen, Pkw-Stellplatzflächen sowie deren Verlängerung, Aufhebung oder Übertragung   Jahreszins   10 v. H. des Wertes mindestens 10 höchstens 250  
24   Zusätzliche Erklärungen, Zustimmungen, Änderungen und/ oder Ergänzungen zu Tarifstellen 1.20,1.21,1.22 oder 1.23      kostenfrei  
25   Verträge über nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung und sonstige Verträge, soweit sie nicht in den Tarif stellen 1.20,1.21,1.22 oder 1.23 enthalten sind, sowie deren Verlängerung, Aufhebung oder Übertragung      kostenfrei  
26   Änderungen und/oder Ergänzungen von Verträgen nach Tarifstelle 1.25      kostenfrei  
27   Gestattungsverträge   Pauschsatz     
27.1   Gasversorgungseinrichtungen        
27.1.1   - Nieder- und Mitteldruck      100  
27.1.2   - Hochdruck      200  
27.2   Stromversorgungseinrichtungen        
27.2.1   - Nieder- und Mittelspannung      100  
27.2.2   - Hochspannung      200  
27.3   Telekommunikationseinrichtungen      100  
27.4   Wasserversorgungs- und Wasserentsorgungseinrichtungen      100  
27.5   Wärmeversorgungseinrichtungen      100  
27.6   Einrichtungen und/oder Anlagen sonstiger Art, soweit sie nicht in einer der Tarifstellen 1.27.1 bis 1.27.5 enthalten sind      100  
28   Einräumung von Baulasten   Pauschsatz   100  
29   Verträge über die Errichtung und den Betrieb einer Mobilfunkanlage (Funkfeststation)   Pauschsatz   250  
30   Verträge über die Nutzung von Flächen für Windenergie- und sonstige Stromerzeugungsanlagen   Jahresbetrag der vertraglich vereinbarten durchschnittlichen Mindestentschädigung   10 v. H. des Wertes mindestens 400 höchstens 4.000  
31   Übertragung von Verträgen nach Tarifstelle 1.30   Jahresbetrag der vertraglich vereinbarten durchschnittlichen Mindestentschädigung   5. v. H. des Wertes mindestens 200 höchstens 2.000  
32   Grundbuchwirksame Erklärungen nach einer der Tarifstellen 1.32.1 bis 1.32.5, soweit sie nicht in einer der Tarifstellen 1.1 bis 1.31 enthalten sind   Pauschsatz     
32.1   Begründung oder Aufhebung von Grunddienstbarkeiten sowie Begründung oder Aufhebung von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten      20  
32.2   Begründung von Dauerwohn- und Dauernutzungsrechten      20  
32.3   Rangänderungen      20  
32.4   Löschungsbewilligungen      20  
32.5   Sonstige Rechtseinräumungen, Rechtsänderungen oder Rechtsverzichte      20  
II.   Sonstige Verwaltungstätigkeiten, soweit sie nicht in einer der Tarifstellen 1.1 bis 1.32.5 enthalten sind      Kosten  
1.   Wahrnehmung rechtlicher Interessen und rechtliche Vertretung der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Kirchlichen Verwaltungsämter   Tatsächlicher Aufwand zzgl. Pauschsatz     
1.1   Einzug von Forderungen der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und des Konsistoriums        
1.1.1   Forderungseinzug ohne gerichtliche Inanspruchnahme nach vorheriger Mahnung      Auslagen zzgl. 10 v. H. der beigetriebenen Hauptforderung(en)  
1.1.2   Forderungseinzug mit gerichtlicher Inspruchnahme      Auslagen zzgl. 15 v. H. der beigetriebenen Hauptforderung(en)  
1.2   Vertretung in Gesamtvollstreckungs-, Konkurs- oder Insolvenzverfahren   18-facher Betrag des Jahreszinses bzw. Verwertungserlöses   Auslagen zzgl. 3 bis 5 v. H. des Wertes  
1.3   Vertretung in Zwangsversteigerungs- und Zwangs-verwaltungsverfahren über Erbbaurechte   18-facher Betrag des Jahreszinses   Auslagen zzgl. 5 v. H. des Wertes  
1.4   Wahrnehmung von Gerichtsterminen oder Terminen mit Behörden oder mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgabenbeauftragter Stellen oder Personen   Wert des Streitgegenstandes oder Wert des Beschwerdegegenstandes   Auslagen zzgl. 5 v. H. des Wertes  
1.5   Sonstige Wahrnehmung von Interessen gegenüber Dritten, soweit keine anderen Kosten vorgeschrieben sind   Wert des Streitgegenstandes oder Wert des Beschwerdegegenstandes   Auslagen zzgl. 5 v. H. des Wertes  
  Allgemeine Verwaltungstätigkeit   Pauschsatz     
2.1   Erteilung von Bescheinigungen        
2.1.1   ohne besonderen Aufwand      10  
2.1.2   mit besonderem Aufwand      12,50 bis 30  
2.2   Schriftliche Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung, die von Dritten zu deren Nutzen gewünscht wird      12,50 bis 30  
2.3   Erteilung von schriftlichen Auskünften, soweit die Anfrage nicht ohne besonderen Aufwand beantwortet werden kann      75  
III.   Auslagen        
  Fotokopien und Lichtpausen   je Seite     
1.1   Format DIN A0       
1.2   Format DIN A1       
1.3   Format DIN A2       
1.4   Format DIN A3      0,30  
1.5   Format DIN A4 oder DIN A5      0,10  
1.6    Farbkopien   Abgabepreis   in voller Höhe  
2    Post- und Telekommunikationsleistungen   Pauschsatz   5 bis 20  
  Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen und dgl. mehr mit Bürodruckgeräten (Computer)   je Seite   0,50  
4    Druckstücke (z.B. Rechtstexte, Publikationen)   Abgabepreis   in voller Höhe  
  Aufwendungen für Datenträger (z.B. Disketten, Magnetbänder)   tatsächliche Kosten   in voller Höhe  
  Beträge, die Dritten für ihre Tätigkeit zustehen, sofern sie vom Kostenschuldner nicht direkt erhoben werden   tatsächliche Kosten   in voller Höhe  
  Einholung von Wirtschaftsauskünften und anderen Auskünften über Dritte (z. B. bei Meldeämtern)   tatsächliche Kosten   in voller Höhe  
  Sonstige Auslagen, sofern sie zur Erledigung der Leistung erforderlich waren   Pauschsatz   5 bis 20  
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