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Orientierung für die Aufnahme in den kirchlichen Vorbereitungsdienst (Vikariat)
Vom 10. November 1998 (ABl. 1998 S. 122)
1. Der kirchliche Vorbereitungsdienst (Vikariat) beginnt in der Regel am 1. Mai des laufenden Jahres. Sollte sich dieser Termin ändern, wird die Terminänderung spätestens 6 Monate vorher bekannt gegeben. 2. Wer die Erste Theologische Prüfung bestanden hat, kann beim Konsistorium der Pommerschen Evangelischen Kirche schriftlich die Aufnahme in den kirchlichen Vorbereitungsdienst beantragen. 3. Über den Antrag auf Aufnahme in den kirchlichen Vorbereitungsdienst entscheidet das Konsistorium (§ 7 des Pfarrausbildungsgesetzes der EKU). 4. Für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst zum nächstmöglichen Termin werden nur Kandidaten und Kandidatinnen berücksichtigt, die sich bis zum 1. November beworben bzw. rückgemeldet haben. Rückmeldungen in Form eines formlosen Antrages, soweit bereits ein Antrag auf Übernahme in den Vorbereitungsdienst gestellt wurde, haben jeweils bis zum 1. November zu erfolgen. Eine Antwort über die Übernahme in den Vorbereitungsdienst wird den Bewerberinnen und Bewerbern in der Regel bis zum 15. Dezember zugeleitet. Die Bewerberin oder der Bewerber hat dem Konsistorium bis zum 31. Januar mitzuteilen, ob sie oder er den Vorbereitungsdienst antritt. 5. Zur besseren Abstimmung der Abläufe zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst sollte die Meldung zur Ersten Theologischen Prüfung zum 15. März der Regelfall sein. Wer jedoch die Meldung zum 15. September vornimmt (§ 2 Abs. 1 der Ordnungen für Theologische Prüfungen) oder die Erste Theologische Prüfung zu einem Termin nach dem 31. Oktober abschließt, kann sich erst zum 1. November des darauf folgenden Jahres um Aufnahme in den kirchlichen Vorbereitungsdienst bewerben. 6. Wenn die Zahl der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber für die Aufnahme in den kirchlichen Vorbereitungsdienst die Zahl der Ausbildungsplätze für das Vikariat übersteigt, können sich die Bewerberinnen und Bewerber, deren Antrag nicht berücksichtigt werden konnte, in eine Warteliste eintragen lassen. Die in der Warteliste eingetragenen Bewerberinnen und Bewerber werden bei jeder Entscheidung über Aufnahmen in den Vorbereitungsdienst mit aufgerufen. 7. Bewerberinnen und Bewerber, die sich bis zum 1. November zweimal nicht rückgemeldet haben, werden automatisch von der Warteliste gestrichen. Sie können sich jedoch erneut um Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bewerben. 8. Bei der Entscheidung über die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst orientiert sich das Konsistorium neben anderen Gesichtspunkten an der folgenden Punkteliste. Examensnote Sehr gut 12 Punkte Gut 8 Punkte Befriedigend 4 Punkte Ausreichend 1 Punkt Lebensalter 23 Jahre 0 Punkte 24 Jahre 1 Punkt 25 Jahre 2 Punkte 26 Jahre 3 Punkte 27 Jahre 4 Punkte 28 Jahre 6 Punkte 29 Jahre 9 Punkte 30 Jahre 12 Punkte 31 Jahre 15 Punkte Wartezeit Bewerberinnen und Bewerber, deren Antrag an dem von ihnen gewählten Einstellungstermin nicht berücksichtigt werden konnte, erhalten ab dem von ihnen gewählten Termin für jedes Halbjahr Wartezeit 5 Punkte. Zusätzliche Ausbildungen - Abgeschlossene Berufsausbildung 4 Punkte - Abgeschlossenes Studium in einem anderen Studiengang 4 Punkte - Abgeschlossenes Grundstudium in einem anderen Studiengang, sofern kein Gesamtabschluss in diesem Studiengang vorliegt 2 Punkte - Abgeschlossene Promotion 2 Punkte Soziale Situation - Ledig oder verheiratet, wenn Ehepartner oder Ehepartnerin berufstätig, ohne Kind 0 Punkte - Verheiratet (1-2 Kinder), wenn Ehepartner oder Ehepartnerin berufstätig 2 Punkte - Alleinerziehende bis zu 2 Kindern 3 Punkte - Alleinerziehende über 2 Kindern 5 Punkte - Unterhaltspflichtige je Kind 1 Punkt - Verheiratet (ohne Kinder), wenn Ehepartner oder Ehepartnerin nicht berufstätig 3 Punkte - Verheiratet (bis zu 2 Kindern), wenn Ehepartner oder Ehepartnerin nicht berufstätig 5 Punkte - Verheiratet (über 2 Kinder), wenn Ehepartner oder Ehepartnerin berufstätig 3 Punkte - Verheiratet (über 2 Kinder), wenn Ehepartner oder Ehepartnerin nicht berufstätig 7 Punkte Sonstiges - Soziales Jahr/Diakonisches Jahr oder vergleichbare institutionalisierte Dienstleistungen 2 Punkte - Wehrdienst/Zivildienst 2 Punkte - Kindererziehungszeiten pro Jahr 3 Punkte - Pflege von Angehörigen pro Jahr 3 Punkte 9. Sollte eine Bewerberin oder ein Bewerber bei Aufruf zum Vorbereitungsdienst diesen aus gewichtigen Gründen nicht antreten können, entscheidet das Konsistorium, ob die Bewerberin oder der Bewerber weiterhin auf der Warteliste geführt wird. Als gewichtige Gründe gelten Schwangerschaft, Krankheit, Pflege eines schwer erkrankten nahen Verwandten, eine nach erster Ablehnung aufgenommene Ausbildung, die länger dauert als vorgesehen, ein Arbeitsverhältnis, das bis zum Zeitpunkt des vorgesehenen Beginns des kirchlichen Vorbereitungsdienstes nicht beendet werden kann.
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