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Ordnung des Pommerschen Landesausschusses des Deutschen Evangelischen Kirchentages im Bereich der Pommerschen Evangelischen Kirche
Vom 11. Januar 1996 (ABl. 1996 S. 86)
(1) Der Deutsche Evangelische Kirchentag wurde im Jahr 1949 in Hannover als Laienbewegung ins Leben gerufen. - Er will Menschen zusammenführen, die nach dem christlichen Glauben fragen. - Er will evangelische Christen sammeln und im Glauben stärken. - Er will zur Verantwortung in der Kirche ermutigen, zu Zeugnis und Dienst in der Welt befähigen und zur Gemeinschaft der weltweiten Christenheit beitragen. (2) Gemäß § 16 der Ordnung des Deutschen Evangelischen Kirchentages in der Fassung vom 1. November 1991 ist im Bereich der Pommerschen Evangelischen Kirche der Pommersche Landesausschuss des Deutschen Evangelischen Kirchentages tätig. (3) Der Pommersche Landesausschuss ist Mitglied der Konferenz der Landesausschüsse des Deutschen Evangelischen Kirchentages und gibt sich folgende Ordnung.
§ 1
Der Landesausschuss regelt seine Angelegenheiten selbstständig. Soweit in dieser Tätigkeit Angelegenheiten des Deutschen Evangelischen Kirchentages berührt werden, stellt er hierzu das Einvernehmen mit den dafür verantwortlichen Organen her.
§ 2
(1) Der Landesausschuss sieht sich mitverantwortlich für die Vorbereitung und Nacharbeit der zentralen Kirchentage. (2) Der Landesausschuss plant, leitet und verantwortet die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eigener Kirchentage oder Kirchentagskongresse. (3) Er koordiniert die Kirchentagsarbeit innerhalb, der Pommerschen Evangelischen Kirche und hält Kontakt zur Landessynode, Kirchenleitung und zu kirchlichen Ämtern und Werken. Zu wichtigen Entscheidungen soll der Landesausschuss die Kirchenleitung hören. (4) Der Landesausschuss beschließt über die Finanzierung der Kirchentagsarbeit und über die Entlastung der Geschäftsführerin des Geschäftsführers. Vor deren/dessen Entlastung ist die Rechnung zu prüfen. (5) Der Landesausschuss tagt mindestens 2mal jährlich auf Einladung des/ der Vorsitzenden. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.
§ 3
(1) Der Landesausschuss besteht aus bis zu 12 Laien, kirchlichen Mitarbeitern und Amtsträgern. Der Landesausschuss beruft seine Mitglieder für die Dauer von 6 Jahren. Wieder- und Nachberufungen sind möglich. (2) Der Landesausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende und dessen/deren Stellvertreter/Stellvertreterin für die Dauer von 6 Jahren sowie einen Geschäftsführer/eine Geschäftsführerin. (3) Der Vorsitzende/die Vorsitzende lädt zu den Sitzungen erforderlichenfalls den zuständigen Dezernenten/in des Konsistoriums und weitere Gäste ein.
§ 4
(1) Der Vorsitzende/die Vorsitzende, der Stellvertreter/die Stellvertreterin und der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin bilden den Geschäftsführenden Ausschuss des Landesausschusses. Dieser nimmt zwischen den Tagungen des Landesausschusses dessen Aufgaben wahr. (2) Der Vorsitzende/die Vorsitzende und der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin gehören der Konferenz der Landesausschüsse an.
§ 5
Die Arbeit des Evangelischen Kirchentages in der Pommerschen Evangelischen Kirche wird vorrangig durch Kollekten und Spenden finanziert.
§ 6
(1) Änderungen dieser Ordnung können nur mit Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landesausschusses beschlossen werden. (2) Die vorstehende Ordnung ist vom Landesausschuss am 11. Januar 1996 beschlossen worden und tritt nach zustimmender Kenntnisnahme durch die Kirchenleitung der Pommerschen Evangelischen Kirche am 23. 2. 1996 in Kraft.
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