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Beschluss der Landessynode über die Bildung eines Bildungswerkes der Pommerschen Evangelischen Kirche
Vom 14. November 1993 (ABl. 1994 S. 73)
1. Die evangelische Kirche ist durch ihren Auftrag zur Begleitung und zur Mitgestaltung von Bildungsprozessen in Kirche und Gesellschaft verpflichtet. Der kirchliche Bildungsauftrag ist als Vermittlung von Kenntnissen, Wissen und Fähigkeiten, aber auch als ganzheitliche Prägung von Lebenshaltungen und Wertebindungen und als Förderung mündiger Verantwortung gebunden an das Evangelium und an die Gemeinde Jesu Christi. Er richtet sich an Gemeindeglieder, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kirche und Diakonie und an interessierte Einzelne und Gruppen in der Gesellschaft. Dem generationsübergreifenden Lernen, der Entwicklung eines Denkens in globalen und ökumenischen Zusammenhängen und dem situationsgerechten Umsetzen christlicher Glaubensinhalte und Themen der Zeit in die lebendige Nachfolge ist besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. 2. Die Werke und Einrichtungen der Landeskirche, die mit Jugend- und Erwachsenenbildung sowie mit der Verantwortung für berufliche Fort- und Weiterbildung beauftragt sind, arbeiten zur Koordinierung und Förderung ihrer Vorhaben in einem Bildungswerk zusammen. 3. Zum Bildungswerk der Pommerschen Kirche gehören: - die Evangelische Akademie Greifswald - das Diakonische Werk - die Schulabteilung - das Amt des Landeskatecheten - das Landesjugendpfarramt - die Landespfarrämter für - Fortbildung - Gemeindedienst - Ökumene und Mission - der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt - die Frauenhilfe/Familienbildungsstätten - der Arbeitskreis Kirche auf dem Lande - Fernstudium für Gemeindeglieder 4. Das Bildungswerk ist als Verband kirchlicher Werke und Einrichtungen ein Werk der Kirche auf der Grundlage von Art. 149-155 der Kirchenordnung. Das Bildungswerk vertritt die Anliegen der kirchlichen Jugend- und Erwachsenenbildung gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern, in der Öffentlichkeit und auf gesamtkirchlicher Ebene. Das Bildungswerk strebt die Anerkennung als Träger von Jugend- und Erwachsenenbildung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern an. Es wird geleitet von einem Kuratorium, dem Vertreter der Mitgliedseinrichtungen und des Konsistoriums angehören. Einzelheiten sind in einer Satzung zu regeln.
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