Evangelisch-Lutherische Kirche in NorddeutschlandBischof Ulrich zur Einbringung des Verfassungsentwurfs

Rostock-Warnemünde (fz/sst) Der Rechtsausschuss der Verfassunggebenden Synode hat  am Donnerstag (5. Januar 2012) den Verfassungsentwurf für eine gemeinsame Kirche eingebracht. Bischof Gerhard Ulrich ging als Vorsitzender der Gemeinsamen Kirchenleitung auf die Verfassungsvorlage ein: „Wir haben Großes vor! Wir wollen mit Gottes Hilfe eine neue Kirche schaffen, ohne den Weg des Anschlusses von Ost nach West oder von West nach Ost.“ Die Verfassung sei ein gutes und stabiles Gefüge, das gemeinsam konstruiert wurde. Dieses Gefüge atme auch den Geist der Freiheit, „der unbedingt nötig ist, wenn drei stolze Landeskirchen, die bisher selbstständig waren, sich zusammentun“, so Bischof Ulrich. „Wir müssen eine Struktur beziehungsweise Architektur schaffen, die genug Raum für  verschiedene Wohnungen in einem Haus bietet“, fuhr der Bischof in Anlehnung an ein biblisches Bild fort. Das Neue müsse so konstruiert werden, dass es das Alte zu bergen und zu beheimaten vermag.

In 57 Sitzungen der Steuerungsgruppe und 11 Tagungen der Gemeinsamen Kirchenleitung wurde vier Jahre lang die Verfassung erarbeitet. Im Rahmen dieses Prozesses wurden alle wesentlichen Dissenspunkte ausgeräumt.

Aus Sicht der Gemeinsamen Kirchenleitung gibt es nur noch wenige Fragen zu beantworten, bei denen noch keine Einigung mit dem Rechtsausschuss erzielt wurde. So plädierte Bischof Ulrich beispielsweise für die Erhöhung der Zahl der Jugenddelegierten. Zudem gibt es derzeit noch keine abschließende Position zur Klassifizierung der Diakonischen Werke als Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Die Gemeinsame Kirchenleitung schlägt außerdem vor, den Bezug auf die Leuenberger Konkordie im späteren Verlauf der Präambel aufzunehmen, da sie keinen Bekenntnis-Charakter hat, sondern das Miteinander unterschiedlicher Bekenntnistraditionen regelt.

Abschließend dankte Bischof Ulrich allen Beteiligten für ihr unermüdliches Engagement: „Ich bin davon überzeugt, dass diese Verfassung Räume eröffnet, Entfaltungsräume für den lebendigen Leib einer Kirche, die wachsen will und ihren Auftrag kraftvoll erfüllen wird, das Wort Gottes in die Gesellschaft hinein zu verkündigen.“