3.2. Die Gebote, Fortsetzung
5. Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren.
Das Gebot steht am Ende der ersten, am Anfang der zweiten Tafel der Gebote. Es gebietet, die Eltern zu ehren, weil sie dem Kind als Erste Gott bekannt gemacht haben. Es richtet sich – darum gehört es auch zu den Geboten, die das Leben der Menschen untereinander regeln – an Erwachsene. Es ist kein pädagogisches, sondern ein soziales Gebot, das schwache alte Menschen unter den Schutz Gottes stellt.
Alle folgenden Gebote haben diese Schutz-Funktion.
6. Du sollst nicht töten.
Damit wird das Leben der Menschen geschützt.
7. Du sollst nicht ehebrechen.
Damit wird die Ehe geschützt, die verletzliche Beziehung zwischen Mann und Frau. (Homosexualität ist hier kein Thema.)
8. Du sollst nicht stehlen.
Damit dürfte der Menschenraub verboten sein (wie 2.Mose 21,16), und also wird die Freiheit des Menschen geschützt. Das Eigentum kommt im 10. Gebot zur Sprache.
9. Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.
Das Prozeßrecht im alten Orient sah vor, daß ein Beschuldigter seine Unschuld beweisen mußte – anders als das (bis heute bei uns geltende) Römische Recht, das den Nachweis der Schuld vorsieht. Seine Unschuld zu beweisen ist schwer, darum schützt das Gebot die Ehre und das Ansehen des Menschen.
10. Du sollst nicht begehren, was deinem Nächsten gehört.
Damit wird das Eigentum geschützt.
Die meisten Gebote sind eigentlich Verbote. Das bedeutet, die Zehn Gebote wollen keine Vorschriften für alle Bereiche des Lebens machen. Sie wollen nur das Schlimmste ausschließen. Insofern sind sie auf Freiheit angelegt: auf selbstverantwortliches Leben. Nur zwei sind ausdrückliche Gebote: Die Heiligung des Sabbats und das Ehren der Eltern.
(c) Pfr. i.R. Dr. h.c. Jürgen Seim, Neuwied 
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