Mecklenburgische Kirchenkreissynode: Paket zum Klimaschutz und zu regenerativen Energiekreisläufen geschnürt

09.11.2013 | Plau am See (cme). Aus christlicher Verantwortung will der Kirchenkreis Mecklenburg den Klimaschutz stärken, einen Mentalitätswechsel im Umgang mit Gottes Schöpfung befördern und die Neuausrichtung der Energieversorgung mitgestalten. Dazu schnürten die Synodalen - auf Basis eines Synodenbeschlusses vom Herbst 2012 und nach ausführlicher Diskussion -heute (9. November 2013) in Plau am See ein Aktionspaket. Die mit 20-Ja-Stimmen, 17-Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen beschlossene Vorlage sieht vor, Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz im Kirchenkreis zu prüfen und umzusetzen. Zudem soll selbst regenerative Energie auf kircheneigenem Land erzeugt werden.

„Mit dem Beschluss zum Klimaschutz und zu regenerativen Energiekreisläufen wollen wir als Kirchenkreis aktiv beitragen unsere Umwelt, Gottes Schöpfung zu bewahren“, sagte Propst Wulf Schünemann vor den Synodalen und fügte hinzu: „Wir möchten damit beitragen, den nach uns lebenden Generationen und den Menschen in anderen Regionen dieser Erde die gleichen Lebenschancen zu ermöglichen, wie sie uns heute zur Verfügung stehen.“ Er verwies auf das Klimakonzept der Nordkirche, nachdem die Landeskirche bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein will. Alle Lösungen dafür seien „ein praktisches Zeichen christlicher Lebensverantwortung und sollen einen Mentalitätswandel der Menschen im Umgang mit Gottes Schöpfung fördern“.

Der Beschluss sieht unter anderem die Gründung eines „Kirchlichen EnergieWerkes“ als GmbH vor. Dabei will der Kirchenkreis mit dem regionalen Energieversorger Wemag kooperieren. Die Pläne sehen vor, dass der Kirchenkreis mit 51 Prozent Mehrheitsgesellschafter ist. Schünemann: „Das ,Kirchliche EnergieWerk‘ soll Beteiligungs- und Betriebsmodelle für Projekte zur Ökostrom-Erzeugung entwickeln, und später eventuell die Betriebsführung von Erzeugungsanlagen übernehmen und den Stromverkauf organisieren.“

Parallel wurde der Kirchenkreisrat beauftragt, bis Frühjahr 2014 zu prüfen, ob und in welcher Form eine unselbstständige Kirchenkreisstiftung Eigentümerin an Energie-erzeugungsanlagen werden kann. „Die Erträge dieser Stiftung sollen kirchliche Arbeit zum Klimaschutz finanzieren, etwa bei der energetischen Sanierung von Pfarrhäusern, und in Kirchenkreisprojekte zur Schöpfungsverantwortung fließen“, so der Propst. Neben Photovoltaikanlagen, die es bereits zum Beispiel auf Kirchendächern in Hagenow und Schwerin gibt, sei vor allem an die weitere Nutzung der Windkraft gedacht. Schünemann: „Allerdings ist klar: Vor Ort, das heißt in den Kirchengemeinderäten, wird jedes Projekt abgewogen und entschieden.“ Die Beteiligung an Biogasanlagen, wie sie in zahlreichen Dörfern existieren, lehnten die Synodalen dagegen aus ethischen Gründen ab.

Hintergrund: Derzeit stehen 30 Windkraftanlagen auf Flächen, die mecklenburgische Kirchengemeinden dafür an private Betreiber verpachtet haben. „Die Wertschöpfung aus dem Betrieb der Anlagen verbleibt allerdings nur zu vier bis acht Prozent im Land“, rechnete der Synodale Dr. Gottfried Timm vor. Aktuell wird in MV die Ausweisung weiterer Windkrafteignungsflächen vorbereitet. Nach dem Klimakonzept der Nordkirche würden zur Eigenversorgung aller kirchlichen Immobilien mit Strom insgesamt 9 Windkraftanlagen der 2,5 MW-Klasse benötigt. Das heißt, durch die Betreibung von 9 eigenen Windkraftanlagen – möglicherweise einige davon in Mecklenburg - könnte die Nordkirche insgesamt ihren Strom C02-neutral selbst erzeugen.

Propst Schünemann verdeutlichte, dass mit der möglichen Entscheidung, selbst regenerative Energie auf kircheneigenem Land zu erzeugen, die Kirche an eine jahrhundertealte Tradition anknüpfe: „Kirchliche Ländereien auf den Pfarrhöfen wurden ebenfalls stets in eigener Verantwortung bewirtschaftet.“

In der Diskussion hatten die Synodalen kräftig nachgehakt: Neben der grundsätzlichen Frage, ob die Kirche sich wirtschaftlich beteiligen kann und soll, wurde ebenso gefragt, ob anstelle der Gesellschaft sich nicht besser einzelne Kirchengemeinden an Windkraftanlagen beteiligen sollen. Zugleich wurde ebenso gefordert, die Chance im Zuge der derzeitigen Neuausweisung von Windkrafteignungsflächen „nicht zu verschlafen“ und den kirchlichen „Schatz im Acker“ zu heben. Ein Antrag auf Verweis in den Rechtsausschuss wurde abgelehnt.